Kündigungsschutz für Topverdiener: Abfindung statt Bestandsschutz
Kündigungsschutz für Topverdiener: Abfindung statt Bestandsschutz

Die Bundesregierung hat eine Lockerung des Kündigungsschutzes für Spitzenverdiener beschlossen. Künftig gilt für diese Gruppe: Abfindung statt Bestandsschutz. Arbeitsrechtler Klaus-Stefan Hohenstatt erläutert im Interview die neue Regelung und ihre Bedeutung für Angestellte.

Neue Regelung: Abfindung statt Kündigungsschutzklage

Bisher konnten auch Topverdiener gegen ihre Kündigung klagen und unter Umständen eine Weiterbeschäftigung erzwingen. Das ändert sich nun. „Bei Topverdienern ist ein Kündigungsschutzprozess für Anwälte ein lukratives Geschäft“, sagt Hohenstatt. Die Koalition will mit der Neuregelung die Gerichte entlasten und Unternehmen mehr Planungssicherheit geben.

Die Neuregelung sieht vor, dass Arbeitnehmer mit einem Jahresgehalt über einer bestimmten Grenze – laut Koalitionsvertrag voraussichtlich 250.000 Euro – im Kündigungsfall nur noch eine Abfindung erhalten, statt auf Weiterbeschäftigung klagen zu können. Die genaue Höhe der Abfindung soll sich nach Betriebszugehörigkeit und Gehalt richten.

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Auswirkungen auf Angestellte

Für die betroffenen Arbeitnehmer bedeutet die Neuregelung einen Verlust an Bestandsschutz. „Topverdiener müssen künftig damit rechnen, dass ihr Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung beendet werden kann, ohne dass sie dagegen vorgehen können“, so Hohenstatt. Allerdings sei die Abfindung in der Regel so bemessen, dass sie einen gewissen Ausgleich biete.

Der Arbeitsrechtler betont jedoch: „Der Kündigungsschutz sollte für die breite Mehrheit unangetastet bleiben.“ Die Neuregelung gelte nur für eine kleine Gruppe von Spitzenverdienern. Für die meisten Arbeitnehmer ändere sich nichts.

Kritik an der Neuregelung

Gewerkschaften und Oppositionspolitiker kritisieren die Lockerung des Kündigungsschutzes. Sie befürchten, dass die Regelung ein Einfallstor für weitere Einschränkungen des Kündigungsschutzes sein könnte. Hohenstatt hält diese Kritik für übertrieben: „Es handelt sich um eine punktuelle Änderung, die den Kündigungsschutz für die große Masse der Arbeitnehmer nicht berührt.“

Die Neuregelung soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Unternehmen können dann Topverdienern gegen Zahlung einer Abfindung kündigen, ohne ein aufwendiges Kündigungsschutzverfahren durchlaufen zu müssen. Das soll vor allem Start-ups und jungen Unternehmen helfen, flexibler auf wirtschaftliche Veränderungen zu reagieren.

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