Mediation am Arbeitsplatz: Freiwillig oder vom Chef anordbar?
Mediation am Arbeitsplatz: Freiwillig oder Pflicht?

Konflikte am Arbeitsplatz sind keine Seltenheit und können die Stimmung im gesamten Team drücken. Wenn Unstimmigkeiten bestehen bleiben, kann eine Mediation helfen. Doch was gilt, wenn der Arbeitgeber eine solche Maßnahme anordnet? Ist Mediation wirklich immer freiwillig?

Mediation ist grundsätzlich freiwillig

„Eine Mediation ist immer freiwillig“, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber Angestellte nicht zwingen kann, an einer Mediation teilzunehmen. Bei einer Mediation versuchen zwei Konfliktparteien mit Hilfe einer neutralen dritten Person eine gemeinsame Lösung zu finden. Doch nicht alle sind bereit, diesen Weg zu gehen.

Arbeitgeber kann andere Gespräche anordnen

Unabhängig von der Freiwilligkeit der Mediation kann der Arbeitgeber jedoch anordnen, dass Beschäftigte an einem Personal- oder Klärungsgespräch teilnehmen. Solche Anweisungen sind zulässig, sofern sie angemessen und zumutbar sind. Darüber hinaus stehen dem Arbeitgeber weitere Maßnahmen zur Verfügung, um Konflikte im Betrieb zu entschärfen. Dazu zählen organisatorische Änderungen wie die Anpassung von Teamstrukturen oder Arbeitsbereichen. Auch im Arbeitsvertrag oder in betrieblichen Regelungen können interne Verfahren zur Konfliktklärung festgelegt sein.

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Folgen bei Verweigerung von Maßnahmen

Arbeitnehmer können Maßnahmen des Arbeitgebers nicht ohne Weiteres ablehnen. Verweigern sie die Befolgung einer rechtmäßigen Weisung ohne sachlichen Grund, kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Mögliche Folgen sind eine Abmahnung oder im Einzelfall sogar eine Kündigung. Es ist daher ratsam, sich vor einer Verweigerung rechtlich beraten zu lassen.

Zusammenfassend gilt: Mediation bleibt freiwillig, aber der Arbeitgeber kann andere Konfliktlösungsgespräche anordnen. Wer diese ohne Grund ablehnt, riskiert arbeitsrechtliche Sanktionen.

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