Anwalt bei Scheidung in Biberach: Rechtssicher durch die Trennung
Eine Trennung ist ein bedeutender Einschnitt im Leben und bringt neben emotionalen Belastungen auch zahlreiche rechtliche und organisatorische Fragen mit sich. Vom Unterhalt über die Belange der Kinder bis hin zur Scheidung und der Vermögensaufteilung einschließlich des Güterrechts – Lucia Halder, Fachanwältin im Familienrecht von der Kanzlei Bartholomäus, Günthner & Partner in Biberach, hilft dabei, das Verfahren lösungsorientiert und rechtssicher zu gestalten.
Benötige ich einen Anwalt für die Scheidung?
Vor dem Familiengericht besteht beim Scheidungsverfahren Anwaltszwang. Das bedeutet: Wer einen Scheidungsantrag stellt, braucht zwingend einen Rechtsanwalt. Auch bei einer „einvernehmlichen Scheidung“ muss mindestens einer der Ehegatten anwaltlich vertreten sein. „Wer rechtssicher handeln und Fehler vermeiden möchte, sollte sich frühzeitig beraten lassen – insbesondere dann, wenn Kinder im Spiel sind, gemeinsames Vermögen vorhanden ist und/oder Streit um Unterhalt droht“, so die Fachanwältin für das Familienrecht. Auch bei der Frage, wer in der Ehewohnung verbleibt, hilft anwaltlicher Rat. So lassen sich finanzielle Nachteile vermeiden und Rechte sichern.
Voraussetzungen und Ablauf der Scheidung
Vor einer Scheidung steht als Voraussetzung in der Regel das Trennungsjahr. Ausnahmen vom Trennungsjahr gibt es nur in besonderen Härtefällen, z. B. bei häuslicher Gewalt. Das Gesetz schreibt vor, dass die Ehepartner mindestens ein Jahr getrennt voneinander leben müssen, bevor das Gericht die Ehe scheidet. Trennung bedeutet dabei nicht zwingend den Auszug eines Ehepartners. Auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung ist eine Trennung möglich, sofern „Bett und Tisch“ getrennt genutzt werden und keine gemeinsame Haushaltsführung mehr stattfindet.
Typische Merkmale der Trennung sind: getrennte Schlafzimmer, getrennte Haushaltsführung, getrennte Einkäufe und Mahlzeiten, getrennte Konten bzw. Finanzen, keine gemeinsamen Freizeitaktivitäten als Ehepaar, keine gegenseitige Versorgung im Alltag. Falls der Zeitpunkt der Trennung später streitig werden könnte, können folgende Nachweise hilfreich sein: schriftliche Mitteilung an den Ehepartner (z. B. per Brief, E-Mail oder Nachricht), besser: Trennungsvereinbarung mit Datum und Unterschriften beider Ehepartner, Ummeldebescheinigung bei Auszug oder Mietvertrag für eine neue Wohnung, Schriftverkehr mit Anwälten, Nachweise über getrennte Kontoführung (Kontoauszug), Zeugenaussagen von Freunden, Verwandten oder Nachbarn.
Einvernehmliche Trennung – schnell, fair und kostengünstig
„Eine einvernehmliche Trennung ist der schnellste und günstigste Weg“, weiß Lucia Halder. Beide Partner sind sich über die Trennung und die wichtigsten Folgen einig: Unterhalt, Kindschaftssachen (Sorgerecht und Umgang), Güterrecht und Vermögensaufteilung, Scheidung. „In diesem Fall reicht es insbesondere bei der Scheidung aus, wenn nur ein Ehepartner anwaltlich vertreten wird. Wir erstellen den Scheidungsantrag, reichen ihn beim Familiengericht ein und begleiten den Mandanten zum Gerichtstermin. Der andere Ehegatte ist nicht anwaltlich vertreten. Er stimmt dem Antrag lediglich vor Gericht zu. Hierfür müssen dann einmalig beide Ehepartner vor Gericht erscheinen. Diese Form der Scheidung spart Zeit, Geld und Nerven – und schont das Verhältnis zueinander, gerade wenn gemeinsame Kinder da sind.“
Online-Scheidung – der moderne Weg zur Trennung
Selbstverständlich ist heute auch eine digitale Mandatsbetreuung möglich. Unterlagen werden ohnehin vorzugsweise digital ausgetauscht, Beratungen finden per Telefon oder Video statt. Nur zum Gerichtstermin müssen in der Regel beide Ehepartner persönlich erscheinen. Die „Online-Scheidung“ spart Zeit und ist besonders praktisch für Mandanten mit wenig Zeit oder weiten Anfahrtswegen. Wichtig sind klare Absprachen und vollständige Unterlagen. Rechtsanwältin Lucia Halder freut sich aber auch jederzeit über persönlichen Mandantenkontakt vor Ort in den Kanzleiräumen.
Streitige Trennung – wenn keine Einigung möglich ist
Streitig wird eine Trennung dann, wenn sich die Ehegatten über zentrale Punkte nicht einig sind. Häufige Streitpunkte sind Unterhalt, Sorgerecht und Umgang, der Verbleib in der Ehewohnung und/oder die Aufteilung des Vermögens. In solchen Fällen macht es Sinn, wenn beide Beteiligten anwaltlich vertreten sind. Die Fachanwältin entwickelt eine individuelle und lösungsorientierte Strategie und vertritt die Interessen ihrer Mandanten mit Nachdruck. Ziel ist es, eine rechtssichere und wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu finden – außergerichtlich oder vor Gericht.
Welche Unterhaltspflichten gelten im deutschen Recht?
Die Unterhaltspflichten in Deutschland sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) umfassend geregelt und beruhen auf dem Grundgedanken, dass nahe Angehörige in bestimmten Lebenssituationen füreinander finanziell einstehen müssen. Grundsätzlich sind Verwandte in gerader Linie einander zum Unterhalt verpflichtet, was in § 1601 BGB festgelegt ist. Das bedeutet vor allem, dass Eltern für ihre Kinder sorgen müssen. Ferner ist der Ehegattenunterhalt in § 1360 ff. BGB geregelt. Voraussetzung für einen Unterhaltsanspruch ist dabei immer, dass eine Person bedürftig ist, also ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann, und die andere Person leistungsfähig ist, also finanziell in der Lage ist, Unterhalt zu leisten.
Der Ehegattenunterhalt teilt sich in zwei Phasen: Während des Trennungsjahres besteht Anspruch auf Trennungsunterhalt. Nach der rechtskräftigen Scheidung kann unter bestimmten Voraussetzungen nachehelicher Unterhalt verlangt werden.
Ehegattenunterhalt: Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt
Kommt es zur Trennung, entsteht der Anspruch auf Trennungsunterhalt. Dieser soll sicherstellen, dass der wirtschaftlich schwächere Ehegatte während der Trennungszeit bis zur Scheidung finanziell abgesichert bleibt. Dabei bleibt grundsätzlich der während der Ehe erreichte Lebensstandard maßgeblich.
Nach der rechtskräftigen Scheidung gilt zunächst der Grundsatz der Eigenverantwortung nach § 1569 BGB, wonach jeder Ehegatte selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen soll. Unterhalt nach der Scheidung wird nur in bestimmten Ausnahmefällen gewährt. Dazu gehört insbesondere: die Betreuung eines Kindes, das Alter bei Renteneintritt, Krankheit und Schwäche bei gesundheitlichen Einschränkungen, die Erwerbslosigkeit (wenn der Partner nach der Scheidung keine Arbeit findet, sofern es sich um einen ehebedingten Nachteil handelt, z. B. Karrieredurchbruch durch Aufgabe des Berufs für die Familie), Ausbildung/Umschulung (wenn eine begonnene Ausbildung durch die Ehe oder Scheidung unterbrochen wurde und nun fortgeführt wird), Aufstockung (wenn das eigene Einkommen zwar für den eigenen Lebensunterhalt reicht, aber deutlich unter dem ehelichen Lebensstandard liegt und der Ex-Partner wesentlich mehr verdient).
Kindesunterhalt – finanzielle Verantwortung für das Kind
Kinder haben grundsätzlich immer Anspruch auf Unterhalt durch beide Elternteile. Dabei erfüllt der Elternteil, bei dem das Kind lebt, seine Pflicht in der Regel durch Betreuung und Versorgung im Alltag (Naturalunterhalt), während der andere Elternteil sogenannten Barunterhalt in Geldform leistet. Grundlage für die Berechnung ist die Düsseldorfer Tabelle. Sie staffelt den Unterhalt nach Einkommen des zahlungspflichtigen Elternteils und Alter des Kindes. Auch volljährige Kinder können unterhaltsberechtigt sein, etwa während einer Ausbildung oder eines Studiums, sofern sie nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können.
Wenn Eltern ihre Kinder brauchen: Elternunterhalt
Neben dem Ehegatten- und Kindesunterhalt gibt es auch den sogenannten Elternunterhalt. Dieser kommt zum Tragen, wenn Eltern pflegebedürftig werden und ihre eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen, etwa zur Finanzierung eines Pflegeheims. In solchen Fällen können unter bestimmten Voraussetzungen auch die Kinder der Eltern herangezogen werden, sofern sie ausreichend leistungsfähig sind.
Sorge- und Umgangsrecht – das Wohl des Kindes im Fokus
In den meisten Fällen behalten beide Eltern nach der Trennung und Scheidung das gemeinsame Sorgerecht. Wichtige Entscheidungen, wie etwa die Aufenthaltsbestimmung, die schulische Laufbahn und die Gesundheitsfürsorge, treffen sie weiterhin zusammen. Nur in äußersten Ausnahmefällen wird einem Elternteil das alleinige Sorgerecht übertragen.
Daneben steht das Umgangsrecht. Es regelt, wann das Kind den Elternteil sieht, bei dem es nicht lebt. Klare und verlässliche Umgangsregelungen geben dem Kind Sicherheit. Wenn die Eltern keine Einigung finden, helfen das Jugendamt, eine Mediation, der Anwalt und das Familiengericht weiter.
Vermögensaufteilung – wer erhält was?
Wer keinen Ehevertrag abschließt, lebt im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Der Zugewinnausgleich regelt, wie der während der Ehe erwirtschaftete Vermögenszuwachs zwischen den Ehegatten ausgeglichen wird. Der Zugewinnausgleich wird nicht automatisch im Scheidungsverfahren durchgeführt. Er muss gesondert geltend gemacht werden. Bei der Berechnung wird ausgerechnet, wie viel Vermögen jeder Ehepartner während der Ehe hinzugewonnen hat. Der Partner mit dem geringeren Zugewinn erhält die Hälfte der Differenz als Ausgleich.
Im Rahmen dessen oder parallel müssen regelmäßig gemeinsame Immobilien, Konten und Schulden geregelt werden. Handlungsbedarf ist insbesondere dann geboten, wenn Immobilien vorhanden sind. „Dann gilt es mit der Aufstellung genauer Belege die Vermögenslage zu prüfen, um eine bestmögliche Regelung im Sinne unserer Mandanten zu erwirken“, so Lucia Halder.
Versorgungsausgleich – Rentenansprüche fair teilen
Während der Ehe erwerben in der Regel beide Ehegatten Rentenansprüche. Bei der Scheidung werden diese Ansprüche geteilt. Das nennt man Versorgungsausgleich. Ausgeglichen werden gesetzliche Rentenansprüche, Betriebsrenten und private Altersvorsorgen. Das Familiengericht führt den Versorgungsausgleich von Amts wegen durch. Der Anwalt prüft die Berechnungen der Rentenversicherung und des Gerichts. Gerade bei langer Ehe entscheidet der Versorgungsausgleich oft über die spätere Altersvorsorge.
Konflikte außergerichtlich lösen
Nicht jeder Konflikt muss vor Gericht ausgetragen werden. Die Mediation bietet eine Alternative zusätzlich zur anwaltlichen Vertretung. Ein neutraler Mediator hilft beiden Partnern, eigene Lösungen zu finden. Das spart Zeit, Geld und schont die Nerven. Mediation eignet sich besonders, wenn die Gesprächsbasis noch vorhanden ist und beide Seiten an einer fairen Lösung interessiert sind. Der Anwalt begleitet den Prozess, prüft die Ergebnisse rechtlich und sorgt dafür, dass die Vereinbarung rechtssicher ist.
Kanzlei Biberach – Ihr kompetenter Partner im Familienrecht
Die Kanzlei Bartholomäus Günthner & Partner in Biberach steht seit vielen Jahren für eine lösungsorientierte, rechtssichere und persönliche Rechtsberatung im Familienrecht. Ferner erfolgt eine exzellente Betreuung in zahlreichen weiteren Rechtsgebieten, wie z. B. dem Verkehrs-, Straf-, Arbeits- und Erbrecht. Mandanten aus Biberach und der gesamten Region vertrauen auf die Erfahrung und das Engagement des Teams aus Fachanwälten. Zum Tätigkeitsschwerpunkt von Lucia Halder zählt insbesondere das Familienrecht in all seinen Facetten: von Kindschaftssachen über Unterhaltsfragen und der ehelichen Wohnung bis hin zur Scheidung und dem Vermögen. Die Anwälte der Kanzlei verstehen sich als verlässliche Ansprechpartner, die nicht nur juristisch beraten, sondern auch in schwierigen Lebenslagen unterstützen. Mit klarer Kommunikation und einer lösungsorientierten Arbeitsweise begleitet die Kanzlei ihre Mandanten durch jede Phase des Verfahrens.



