Social-Media-Alter: Kommission empfiehlt 13 Jahre, weniger als von CDU/SPD gefordert
Social-Media-Alter: Kommission empfiehlt 13 Jahre

Die von Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) eingesetzte Expertenkommission hat ihre Empfehlungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt vorgelegt. Zentraler Punkt: Ein gesetzliches Mindestalter von 13 Jahren für die Nutzung sozialer Medien wie TikTok, Instagram oder Facebook. Damit bleibt die Kommission hinter den Forderungen von CDU und SPD zurück, die ein Alter von 14 Jahren – und ursprünglich sogar 16 Jahre – gefordert hatten.

Zwei Modelle für Altersgrenzen

Die Kommission schlägt zwei Modelle vor: Entweder ein einheitliches Mindestalter von 13 Jahren für eigene Social-Media-Accounts oder altersabhängige Beschränkungen einzelner Funktionen je nach Risiko. Bundesbildungsministerin Karin Prien unterstützt die klare Grenze von 13 Jahren: „Für Kinder jünger als 13 sollte ein gesetzlicher Erlaubnisvorbehalt gelten, der nur nachweislich kindgerechte und risikoarme Angebote zulässt.“ Eltern könnten dann selbst entscheiden, ob ihre Kinder auf bestimmte Online-Angebote wie Lernplattformen zugreifen dürfen.

Bislang sind Altersbeschränkungen nur in den Nutzungsbedingungen der Plattformen verankert und werden meist nur durch die Eingabe eines Geburtsdatums kontrolliert – eine kaum wirksame Überprüfung. Die Kommission empfiehlt nun verbindliche Altersverifikationssysteme, die von der Europäischen Kommission, der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz sowie den Landesmedienanstalten überwacht werden sollen. Sanktionen richten sich gegen die Plattformanbieter, nicht gegen Eltern oder Kinder.

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Kritik an zu lascher Grenze

Die CDU hatte auf ihrem Bundesparteitag 2026 ein Mindestalter von 14 Jahren für soziale Medien beschlossen, nachdem eine ursprüngliche Forderung von 16 Jahren abgeschwächt worden war. Auch in der SPD gibt es Unterstützung für 14 Jahre und strengere Alterskontrollen. International gilt Australien mit seinem Verbot sozialer Medien für unter 16-Jährige als Vorbild. Der Co-Vorsitzende der Kommission, Prof. Dr. Olaf Köller von der Universität Kiel, begründet den gemäßigteren Vorschlag: „Nicht das Kind muss sich an die digitale Welt anpassen, sondern die digitale Welt an das Kind. Kinder und Jugendliche aus der digitalen Welt auszusperren, ist kein Schutz.“

Prien wirbt nun für eine gesetzliche Regelung auf EU-Ebene und fordert „Safety by Design“ von Anbietern wie Meta. Das bedeutet: keine süchtig machenden Algorithmen und keine sogenannten „Dark Patterns“ – digitale Tricks, die Nutzer zu bestimmten Verhaltensweisen lenken oder länger auf Plattformen halten sollen.

Handyverbot in Schulen bis zur 7. Klasse

Die Kommission hat insgesamt 56 Handlungsempfehlungen an Bund und Länder vorgelegt, die weit über ein Social-Media-Verbot hinausgehen. So soll an Schulen bis einschließlich der siebten Jahrgangsstufe die private Nutzung von Handys im Unterricht, in außerunterrichtlichen Angeboten und in den Pausen bundesweit einheitlich untersagt und in den Schulgesetzen verankert werden. Ab der achten Jahrgangsstufe sollen Schulen verpflichtet werden, unter Beteiligung der Schüler verbindliche Nutzungskonzepte zu erarbeiten.

KI-Seepferdchen und Online-Polizeiwache

Ein weiterer Vorschlag ist die Einführung eines verpflichtenden „KI-Seepferdchens“, mit dem Kinder bereits im Grundschulalter grundlegende Kenntnisse über Chancen und Risiken von Künstlicher Intelligenz erwerben sollen. Um Kinder besser vor digitalen Gefahren zu schützen, schlägt die Kommission außerdem eine bundesweite Kinder-Onlinewache vor, bei der Straftaten einfach gemeldet werden können. Zudem soll der Einsatz verdeckter Ermittler verstärkt werden, die sich im Netz als Minderjährige ausgeben, um Cybergrooming und andere Sexualdelikte aufzudecken.

Die Empfehlungen sind nun Grundlage für politische Entscheidungen auf Bundes- und EU-Ebene. Ob die schärferen Forderungen von CDU und SPD noch Eingang in die Gesetzgebung finden, bleibt abzuwarten.

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