Der Wirtschaftsrat der CDU hat eine Lockerung des Kündigungsschutzes für Spitzenverdiener gefordert. Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung sollten die Möglichkeit erhalten, im Arbeitsvertrag statt des gesetzlichen Kündigungsschutzes eine vertraglich geregelte Abfindungsoption zu vereinbaren, sagte Generalsekretär Wolfgang Steiger unserer Redaktion. Der Vorstoß richtet sich an den Koalitionsausschuss, der am Mittwoch unter anderem über Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschaft beraten will.
Vorschlag für mehr Flexibilität am Arbeitsmarkt
„Mindestens für Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung sollte es möglich sein, im Arbeitsvertrag anstelle des bisherigen gesetzlichen Kündigungsschutzes eine Abfindungsoption zu vereinbaren“, sagte Steiger. Das würde insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen Neueinstellungen erleichtern, weil das Risiko langwieriger Kündigungsschutzverfahren sinke. Im Gegenzug wäre die Höhe einer möglichen Abfindung von Beginn an vertraglich festgelegt.
Betroffen sind nur Spitzenverdiener
Betroffen wäre nur ein vergleichsweise kleiner Teil der Beschäftigten. Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung fällig werden. Wer darüber verdient, zahlt auf den darüber hinausgehenden Teil seines Einkommens keine Rentenversicherungsbeiträge mehr. 2026 liegt die Grenze bundesweit bei 8450 Euro brutto im Monat.
Reform des Arbeitszeitrechts gefordert
Darüber hinaus drängte der Wirtschaftsrat auf die im Koalitionsvertrag vereinbarte Reform des Arbeitszeitrechts. Statt der täglichen Höchstarbeitszeit sollte sich das Arbeitszeitgesetz stärker an einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit orientieren. „Das schafft mehr Freiheit und Eigenverantwortung – für Arbeitgeber ebenso wie für Arbeitnehmer – und trägt den Anforderungen einer modernen Arbeitswelt deutlich besser Rechnung“, sagte Steiger.



