Bayer gewinnt wichtigen US-Prozess um Glyphosat
Bayer gewinnt wichtigen US-Prozess um Glyphosat

Der Chemie- und Pharmakonzern Bayer hat einen wichtigen juristischen Erfolg in den USA erzielt. Ein Bundesberufungsgericht wies die Klage eines Klägers ab, der behauptet hatte, durch das glyphosathaltige Unkrautvernichtungsmittel Roundup an Krebs erkrankt zu sein. Dies gab das Unternehmen am Donnerstag bekannt. Die Entscheidung des Gerichts in San Francisco stärkt die Position des Konzerns im anhaltenden Rechtsstreit um das umstrittene Herbizid.

Gericht weist Klage ab: Keine ausreichenden Beweise

Das zuständige Gericht urteilte, dass die von den Klägern vorgelegten wissenschaftlichen Beweise nicht ausreichten, um einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der Anwendung von Glyphosat und der Krebserkrankung des Klägers zu belegen. Damit folgte das Gericht der Argumentation von Bayer, dass die Studien, auf die sich die Kläger stützten, methodische Mängel aufwiesen. Der Konzern hatte stets betont, dass Glyphosat bei bestimmungsgemäßer Anwendung sicher sei und von Zulassungsbehörden weltweit als nicht krebserregend eingestuft werde.

Der Fall ist einer von mehreren tausend Klagen in den USA, in denen Bayer mit ähnlichen Vorwürfen konfrontiert ist. Der Sieg in diesem Verfahren könnte als Präzedenzfall für andere anhängige Klagen dienen. „Wir sind erfreut über die Entscheidung des Gerichts, die unsere wissenschaftliche Position bestätigt“, erklärte ein Bayer-Sprecher. „Wir werden uns weiterhin gegen unbegründete Klagen verteidigen.“

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Aktienkurs von Bayer legt zu

Die positive Nachricht spiegelte sich auch im Aktienkurs von Bayer wider. Die Papiere des Konzerns legten am Donnerstag um rund 3 Prozent zu und notierten bei etwa 54 Euro. Anleger werteten die Entscheidung als Signal, dass Bayer in den laufenden Rechtsstreitigkeiten Fortschritte erzielt. Analysten sehen darin eine Reduzierung des finanziellen Risikos, das auf dem Unternehmen lastet.

Bayer hatte 2018 den US-Agrarkonzern Monsanto übernommen und damit auch die Rechtsstreitigkeiten um Roundup geerbt. Seitdem hat der Konzern bereits mehrere milliardenschwere Vergleiche geschlossen, um einen Teil der Klagen beizulegen. Dennoch sind noch Tausende Verfahren anhängig. Allein im Jahr 2023 zahlte Bayer rund 1,5 Milliarden US-Dollar für Vergleiche und Rechtskosten.

Wissenschaftliche Kontroverse um Glyphosat

Die Debatte um die Krebsgefahr von Glyphosat hält seit Jahren an. Während die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation Glyphosat 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“ einstufte, kamen andere Behörden wie die US-Umweltschutzbehörde EPA und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) zu dem Schluss, dass das Mittel nicht krebserregend sei. Bayer verweist auf diese widersprüchlichen Bewertungen und argumentiert, dass die IARC-Studie auf einer selektiven Auswahl von Daten basiere.

Der aktuelle Gerichtssieg könnte den Druck auf Bayer verringern, weitere Vergleiche zu schließen. Der Konzern hatte zuvor signalisiert, dass man bereit sei, sich in bestimmten Fällen zu einigen, um Rechtsunsicherheit zu vermeiden. Gleichzeitig betonte das Management jedoch, dass man in Fällen mit schwacher Beweislage weiter prozessieren werde. „Dieses Urteil zeigt, dass unsere Strategie aufgeht“, so der Bayer-Sprecher.

Auswirkungen auf die Branche

Der Fall hat auch Bedeutung für die gesamte Agrarchemie-Branche. Ein endgültiges Verbot von Glyphosat in den USA oder eine Serie von Schadensersatzurteilen könnte die Verfügbarkeit des Wirkstoffs einschränken und die Kosten für Landwirte erhöhen. In der EU wird derzeit über eine Verlängerung der Zulassung von Glyphosat diskutiert, die bis Ende 2024 befristet ist. Die Entscheidung des US-Gerichts könnte auch dort als Argument für die Befürworter einer weiteren Nutzung dienen.

Bayer selbst hat angekündigt, die Forschung an alternativen Unkrautbekämpfungsmitteln zu intensivieren, um langfristig unabhängiger von Glyphosat zu werden. Der Konzern investiert jährlich rund 2 Milliarden Euro in die Forschung und Entwicklung neuer Pflanzenschutzmittel.

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