Ab dem 1. Juli 2026 treten umfassende Änderungen im Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Kraft, die für Autofahrer weitreichende Folgen haben. Von neuen Regeln beim Punktehandel über den Einsatz von Scancars bis hin zu längeren Verjährungsfristen für Knöllchen – BILD erklärt, was sich konkret ändert und wie Verkehrsrechtsexperte Uwe Lenhart die Neuerungen bewertet.
Punktehandel wird verboten
Wer künftig gegen Verkehrsregeln verstößt, muss die Konsequenzen selbst tragen: Ab Juli ist es untersagt, bei einer Behörde falsche Angaben zur Beteiligung an einer Ordnungswidrigkeit zu machen oder entsprechende Dienstleistungen anzubieten. Es ist dann nicht mehr erlaubt, gegen Bezahlung Strafpunkte in Flensburg von einer anderen Person übernehmen zu lassen oder sie anderen abzunehmen. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.
Lenhart kommentiert gegenüber BILD: „Bereits heute liegt es in der Hand der Bußgeldbehörden, den tatsächlichen Fahrer zu ermitteln. Spätestens im Zeitalter künstlicher Intelligenz, automatisierter Bildauswertung und moderner Datenabgleiche sollte der Staat in der Lage sein, die wenigen problematischen Fälle selbst zu identifizieren, anstatt mit dem Ordnungswidrigkeitenrecht nachzurüsten.“
Scancars jagen Falschparker
Das geänderte StVG schafft auch die rechtliche Grundlage für eine automatisierte Überwachung von Parkverstößen durch sogenannte Scancars. Diese Fahrzeuge werden durch die Gegend gefahren und erfassen mit Kameratechnik automatisch die Kennzeichen von Fahrzeugen im Halteverbot oder ohne gültigen Parkschein. Im europäischen Ausland sind solche Fahrzeuge bereits erfolgreich im Einsatz, in Deutschland gab es bisher nur Pilotprojekte.
Lenhart dazu: „Es bleiben rechtliche Fragen, die man nicht kleinreden sollte. Etwa die Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit und die organisatorische Sicherstellung, dass wirklich nur die beschriebenen Daten erhoben und verarbeitet werden.“
Scancars können bis zu 1000 Kennzeichen pro Stunde erfassen und sind damit deutlich effizienter als menschliche Kontrolleure. Der ADAC sieht sie jedoch nur als Ergänzung, nicht als Alternative zur herkömmlichen Kontrolle: „Aus Sicht des ADAC können Scancars Kommunen und Gemeinden zwar bei der Ahndung von Parkverstößen unterstützen, sie sind jedoch keine flächendeckende Lösung und lösen nicht das grundsätzliche Parkplatzproblem“, so ein Sprecher des Autoclubs.
Knöllchen dürfen später zugestellt werden
In Zukunft können Knöllchen deutlich später eintreffen: Ab Juli verjähren Verkehrsordnungswidrigkeiten erst nach sechs statt nach drei Monaten. Autofahrer müssen nach einem Verkehrsverstoß also deutlich länger mit einem Bußgeldverfahren rechnen, während Behörden doppelt so viel Zeit für den Versand haben und dadurch entlastet werden.
Lenhart äußert Kritik: „Die Ende der 1960er Jahre eingeführte kurze Verfolgungsverjährung von drei Monaten war eine bewusste Entscheidung zugunsten einer schnellen Ahndung. Warum diese Frist trotz nunmehr deutlich beschleunigter Verfahrensdauer durch elektronische Aktenführungen verlängert wird, erschließt sich mir nicht.“
Digitaler Führerschein
Die Gesetzesänderung bereitet auch den Weg für den digitalen Führerschein. Künftig sollen Autofahrer ihre Fahrerlaubnis über eine Smartphone-App nachweisen können. Der klassische Führerschein aus Papier oder als Scheckkarte darf dann zu Hause bleiben und behält seine Gültigkeit. Allerdings muss der Führerschein noch mitgeführt werden, bis die Technik einsatzbereit ist.
Das Fazit des Verkehrsrechtsexperten fällt kritisch aus: „Blinder Aktionismus! Die Verlängerung der Verfolgungsverjährung halte ich aufgrund der zur Verfügung stehenden technischen Mittel der Behörden für übertrieben. Beim Verbot des Punktehandels müssten die verdächtigen Fälle zukünftig gleichwohl sorgfältiger geprüft werden, ansonsten bringt die Änderung nichts.“



