Tesla scheitert mit Beschwerde gegen Einstellung von Ermittlungen
Tesla: Beschwerde zu Abhörvorwurf zurückgewiesen

Der US-Elektroautobauer Tesla ist mit dem Versuch gescheitert, die Ermittlungen gegen einen Gewerkschaftsvertreter im Streit um den Vorwurf eines unerlaubten Mitschnitts wieder ins Rollen zu bringen. Die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg wies eine Beschwerde des Unternehmens zurück, teilte der Leitende Oberstaatsanwalt Gernot Bantleon der Deutschen Presse-Agentur mit. Zuvor hatte das „Handelsblatt“ darüber berichtet.

Hintergrund des Streits zwischen Tesla und IG Metall

Der Streit zwischen dem Autobauer und der Gewerkschaft war im Rahmen der Betriebsratswahl im Winter eskaliert. Tesla warf einem Gewerkschaftssekretär der IG Metall vor, er habe mit seinem Laptop heimlich und unerlaubt die Betriebsratssitzung am 10. Februar in dem Werk aufgenommen, und erstattete Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes sowie Verstoßes gegen das Betriebsverfassungsgesetz ein.

Nach Auswertung eines Laptops ergaben sich laut Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) bei den Ermittlungen des Landeskriminalamts keine Anhaltspunkte für aufgezeichnete oder gespeicherte Aufnahmen. Damit konnte der Vorwurf von Tesla nach Ansicht der Ermittler nicht belegt werden. Das Unternehmen wollte erreichen, dass die Ermittlungen weitergehen. Tesla legte Beschwerde ein. Die Anwälte warfen der Staatsanwaltschaft vor, sie habe den Fall nicht ausreichend aufgeklärt, schrieb das „Handelsblatt“.

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Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft

„Die Beschwerde ist als unbegründet verworfen worden, weil nach dem entsprechenden Gutachten des Landeskriminalamts Brandenburg das in Rede stehende Notebook keine gespeicherten Daten der behaupteten Art enthält“, teilte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft der dpa mit. Zugleich seien „keine sonstigen Hinweise für entsprechende Aufnahmen oder eingeschaltete Mikrofone festzustellen“ gewesen.

Die Generalstaatsanwaltschaft stützte sich damit auf die forensische Untersuchung des Laptops durch das Landeskriminalamt. Die Ermittler hatten das Gerät sichergestellt und einer detaillierten Analyse unterzogen, die keine Spur einer heimlichen Aufnahme ergab. Tesla hatte gehofft, durch die Beschwerde eine Wiederaufnahme der Ermittlungen zu erzwingen, doch die übergeordnete Behörde bestätigte die Einstellung.

Gegenvorwurf der IG Metall

Die IG Metall hatte im Februar Strafanzeige gegen Werksleiter André Thierig wegen des Vorwurfs der üblen Nachrede erstattet. Der Tesla-Werksleiter wies diese Kritik zurück. Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht Frankfurt (Oder) dazu läuft nach Angaben der Gewerkschaft noch. Dies zeigt, dass der Konflikt zwischen Tesla und der IG Metall weiterhin schwelt.

Bei der Betriebsratswahl gewann nach Angaben des Unternehmens die Liste „Giga United“, die nicht gewerkschaftlich organisiert ist. Im einzigen deutschen Autowerk von Tesla arbeiten laut Unternehmen knapp 11.000 Beschäftigte. Tesla plant, die Produktion angesichts gestiegener Nachfrage deutlich hochzufahren und die Batteriezellfertigung auszubauen. Insgesamt sollen 3.500 neue Arbeitsplätze entstehen.

Ausblick: Tesla Gigafactory und Arbeitskonflikte

Die Tesla Gigafactory Berlin-Brandenburg wurde im Jahr 2022 in Grünheide in Brandenburg eröffnet. Seitdem hat das Werk mehrmals für Schlagzeilen gesorgt – sowohl wegen Produktionssteigerungen als auch wegen arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen. Der aktuelle Fall zeigt, wie angespannt das Verhältnis zwischen dem Unternehmen und der IG Metall ist. Während Tesla die Ermittlungsergebnisse akzeptieren muss, bleibt der Vorwurf der üblen Nachrede gegen den Werksleiter ein offener Punkt. Die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft ist endgültig, da keine weiteren Rechtsmittel vorgesehen sind.

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