Bafin schickt Sonderbeauftragten zur Raiffeisenbank Plankstetten
Bafin greift bei Raiffeisenbank Plankstetten durch

Bafin entsendet Sonderbeauftragten zur Raiffeisenbank Plankstetten

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat einen Sonderbeauftragten in den Vorstand der Raiffeisenbank Plankstetten geschickt. Wie auf der Internetseite der Bank vermerkt ist, agiert Odo Steinmann als sogenannter „Sonderbeauftragter für den Vorstand“ und vertritt diesen allein. Die Bafin bestätigte den Schritt, äußerte sich jedoch nicht zu den genauen Gründen.

Das Entsenden eines Sonderbeauftragten zählt zu den schärfsten Instrumenten der Finanzaufsicht. Gemäß Kreditwesengesetz kann ein Sonderbeauftragter Aufgaben und Befugnisse eines Vorstands übernehmen, wenn dieser nicht zuverlässig ist oder die erforderliche fachliche Eignung fehlt. Daneben gibt es auch beobachtende Sonderbeauftragte, die etwa zur Überwachung von Anordnungen bestellt werden.

Sonderprüfung im Jahr 2025 deckte Mängel auf

Aus dem Geschäftsbericht der Raiffeisenbank Plankstetten für 2025 geht hervor, dass die Finanzaufsicht im vergangenen Jahr eine Sonderprüfung bei dem Geldhaus aus der Oberpfalz durchgeführt hatte. In der Folge forderte die Bafin „Anpassungen an den Mindestanforderungen an das Risikomanagement“. Die Bank entwickelte daraufhin einen Umsetzungsplan, der eine Abarbeitung aller Feststellungen der Aufsicht bis Ende Juni 2026 vorsah, wie es im Jahresabschluss heißt.

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Zwischen den bisherigen Bankvorständen und der Aufsicht gab es offenbar erhebliche Differenzen. Steinmann erklärte dem Handelsblatt, es habe unterschiedliche Auffassungen zwischen dem bisherigen Vorstand und der Bafin zu bankaufsichtlichen Tätigkeiten gegeben. „Das ist nun zu beheben“, so Steinmann, der langjähriger Vorstand der Volksbank Rhein-Nahe-Hunsrück war und Ende 2024 in den Ruhestand ging.

Kleine Bank mit besonderer Struktur

Die Raiffeisenbank Plankstetten zählt mit einer Bilanzsumme von zuletzt knapp 180 Millionen Euro zu den kleinsten Banken im Genossenschaftssektor. Im vergangenen Jahr erwirtschaftete das Geldhaus knapp vier Millionen Euro vor Steuern, etwas mehr als 2024. Das Betriebsergebnis vor Bewertung im Verhältnis zur durchschnittlichen Bilanzsumme, ein Maß für die operative Ertragskraft, lag mit gut zwei Prozent vergleichsweise günstig. Steinmann beschrieb die Bank als „wirtschaftlich solide, solvente und leistungsfähige Bank“ mit hervorragenden Mitarbeitern.

Unter den rund 650 deutschen Genossenschaftsbanken ist die Raiffeisenbank Plankstetten ein Sonderfall: Sie ist als Aktiengesellschaft organisiert, nicht als Genossenschaft. Zudem lässt sie ihren Jahresabschluss nicht durch einen der genossenschaftlichen Prüfungsverbände testieren, sondern durch eine andere kleine Prüfungs- und Beratungsfirma. Diese Praxis wird in der genossenschaftlichen Finanzgruppe kritisch gesehen. Auch die frühere VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden hatte sich zeitweise nicht durch den üblichen genossenschaftlichen Wirtschaftsprüfer prüfen lassen, was letztlich zu einer Rettung mit 560 Millionen Euro an Zuschüssen und Garantien der Sicherungseinrichtung des BVR führte.

Juristischer Widerstand der abberufenen Vorstände

Die beiden bisherigen Vorstände der Raiffeisenbank Plankstetten wollen die Abberufung durch die Bafin nicht hinnehmen. „Unseres Erachtens sind diese persönlich besonders einschneidenden Maßnahmen in keiner Weise gerechtfertigt. Die Vorstände wehren sich daher mit den zur Verfügung stehenden Mitteln gegen die Maßnahmen“, erklärte Marcus Geschwandtner, Partner der Kanzlei Dr. Fandrich Rechtsanwälte, die die beiden Vorstandsmitglieder vertritt. Es handle sich um ein kleines, wirtschaftlich erfolgreiches Kreditinstitut.

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Bereits im Jahr 2020 war ein Streit zwischen der Bank und dem Branchenverband BVR öffentlich geworden. Damals ging es um eine Änderung der Regeln für die Sicherungseinrichtung, deren Eintragung ins Vereinsregister die Raiffeisenbank Plankstetten widersprochen hatte. Kern der Auseinandersetzung war die Frage, unter welchen Bedingungen ein Kreditinstitut aus dem BVR und der gemeinsamen Sicherungseinrichtung ausgeschlossen werden kann. Laut der geplanten neuen Satzung sollte ein Ausschluss erfolgen, wenn eine Mitgliedsbank mehrheitlich in Händen eines verbandsfremden Anteilseigners ist. Bei genossenschaftlich organisierten Häusern ist dies aufgrund beschränkter Anteilsausgabe praktisch unmöglich, bei der Raiffeisenbank Plankstetten als Aktiengesellschaft jedoch theoretisch möglich. Der damalige Bankvorstand vermutete, dass die Satzungsänderung gezielt gegen seine Bank gerichtet war.

Die BVR-Sicherungseinrichtung schützt nicht nur Kundeneinlagen, sondern auch die Existenz der Banken. Im Notfall erhält eine in Schwierigkeiten geratene Bank Hilfe durch das Stützungssystem. Der Sektor sieht sich derzeit mehreren Problemfällen gegenüber: Fünf Banken, darunter die frühere VR-Bank Bad Salzungen, mussten mit 1,5 Milliarden Euro durch den gemeinsamen Stützungsfonds gerettet werden. Mit der Volksbank Braunschweig Wolfsburg wird voraussichtlich ein weiteres Geldhaus Hilfe benötigen.