Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat erneut schwerwiegende Mängel bei der Geldwäschebekämpfung der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) festgestellt. Die Aufsichtsbehörde wirft dem Institut Verstöße gegen das Geldwäschegesetz (GwG) und das Kreditwesengesetz (KWG) vor. Besonders betroffen sind die Identifizierung von Kunden, die Überprüfung und Aktualisierung von Kundendaten, die Risikoanalyse sowie die Überwachung von Transaktionen.
Anordnung der Bafin: Maßnahmen zur Mängelbeseitigung
Die Bafin ordnete an, dass die Helaba „angemessene und geeignete Maßnahmen“ ergreifen muss, um die festgestellten Mängel in der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu beseitigen. Im Fokus steht die Überprüfung und Aktualisierung von Kundendaten. Zudem muss die Bank der Behörde fortlaufend über den Fortschritt der Maßnahmen berichten. Der entsprechende Bescheid wurde bereits am 13. Mai ausgestellt, wie die Bafin am Montag in Frankfurt mitteilte.
Reaktion der Helaba
Ein Sprecher der Helaba betonte am Morgen: „Wir sind uns der hohen Bedeutung der Geldwäsche- und Betrugsprävention bewusst. Wir stehen im engen Austausch mit der Bafin, um die Maßnahmen schnellstmöglich umzusetzen.“ Für die Kundschaft ändere sich dabei grundlegend nichts.
Bereits zweites Verfahren innerhalb eines Jahres
Erst im Dezember 2025 hatte die Bafin gegen die Helaba ein Bußgeld in Höhe von 20.000 Euro wegen Mängeln in der Geldwäscheprävention verhängt. Damals beanstandete die Behörde, dass die Datenverarbeitungssysteme der Bank in diesem Bereich „nur eingeschränkt angemessen waren“. Die nun erneuten Beanstandungen zeigen, dass die Helaba offenbar weiterhin Defizite in der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben aufweist.
Gesetzliche Pflichten für Banken
Das Geldwäschegesetz verpflichtet Banken, die Identität ihrer Kunden zu prüfen und deren Daten regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren. Das Kreditwesengesetz schreibt zudem vor, dass Institute ihre Geschäftsbeziehungen und Transaktionen laufend überwachen müssen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, zu verhindern, dass Banken zur Geldwäsche oder zur Finanzierung von Terrorismus missbraucht werden.
Die Bafin hat in den letzten Jahren ihre Kontrollen im Bereich Geldwäscheprävention verschärft. Laut einem Bericht der dpa findet die Behörde in jeder dritten geprüften Bilanz Fehler, darunter auch hohe Bewertungen, fragwürdige Deals und geschönte Wirtschaftslagen. Die Helaba steht nun unter besonderer Beobachtung der Aufsicht.



