Der Bundestag hat am Donnerstag die umstrittene Krankenkassenreform von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verabschiedet. Mit 319 Ja-Stimmen bei 286 Nein-Stimmen und vier Enthaltungen wurde das Gesetz beschlossen, das massive Einschnitte für Versicherte und Leistungserbringer vorsieht. Die schwarz-rote Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz (CDU) reagiert damit auf die angespannte Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen, deren Ausgaben rasant steigen. Das Sparziel für 2027 wurde auf 18,8 Milliarden Euro heraufgesetzt.
Bundesrat berät am Freitag – SPD-Länder fordern Vermittlungsausschuss
Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig, dennoch befasst sich der Bundesrat am Freitag damit. Saarlands Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) und Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) plädieren für die Anrufung des Vermittlungsausschusses. „Nichtstun ist nicht die Alternative“, sagte Rehlinger. Sie kritisierte, dass künftige Tarifsteigerungen der Beschäftigten nicht mehr vollständig von den Kassen übernommen werden sollen. Dies treibe die Krankenhäuser in eine massive finanzielle Schieflage und gefährde die Versorgung. Bovenschulte ergänzte, die Finanzierung der Krankenhäuser sei vom Bund nicht befriedigend gelöst. Er rechnet mit einer knappen Entscheidung.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sprach sich hingegen für die Annahme des Pakets aus. „Der Gesamtentwurf ist mit Schmerzen, aber am Ende zustimmungsfähig“, sagte er. Das Paket bremse die Kostenentwicklung und stabilisiere die Beiträge. Söder warnte davor, dass der Eindruck von Handlungsunfähigkeit entstehen könnte, wenn das Gesetz nicht beschlossen werde.
Warken verteidigt Reform: „Nur noch zahlen, was nutzt“
Gesundheitsministerin Warken warb im Bundesrat für die Zustimmung. „Niemand kann weiter steigende Beiträge wollen, weder Versicherte noch Arbeitgeber“, sagte sie. Die Leitlinie des Gesetzes sei: „Wir wollen künftig mit dem Geld auskommen, das wir haben, und nur noch das bezahlen, was nutzt.“ Die Lage der Kassen sei dramatisch und erlaube keinen Aufschub.
Die Opposition kritisierte die Reform scharf. Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann sagte, das Gesetz schone die eigentlichen Kostentreiber und führe zu Krankenhausinsolvenzen, überlasteten Hausärzten und verratenen Psychotherapeuten. Linke-Fraktionschefin Heidi Reichinnek warf der Regierung vor, mit dem Gesetz Menschenleben zu gefährden. Nicole Hess (AfD) bezeichnete die Reform als „Einladung zum Rückzug aus der Versorgung“.
Hausärzte fordern Stopp – „Fiasko für Praxen und Patienten“
Die Vorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Nicola Buhlinger-Göpfarth, forderte einen Stopp der Regierungspläne. „Wenn das Spargesetz so kommt, ist das ein einziges Fiasko für die Hausarztpraxen und ihre Patientinnen und Patienten“, sagte sie. Die Folgen wären, dass die Vor-Ort-Versorgung in immer weniger Regionen gewährleistet werde, Menschen länger auf Termine warten müssten und weniger Zeit für die Behandlung bleibe. „Spätestens der Bundesrat muss diese Irrfahrt stoppen“, forderte sie.
Konkrete Einschnitte für Versicherte
Das Gesetz sieht mehrere Belastungen für Versicherte vor:
- Höhere Zuzahlungen: Die seit 22 Jahren geltenden Zuzahlungen für Arzneimittel von 5 bis 10 Euro werden auf 7,50 bis 15 Euro angehoben. Eine jährliche Anpassung wurde gestrichen.
- Homöopathie: Homöopathische Leistungen werden nicht mehr von den Kassen übernommen.
- Hautkrebsvorsorge: Die alle zwei Jahre mögliche Hautkrebsvorsorge für Erwachsene ohne Symptome soll überprüft werden.
- Zahnersatz: Die Festzuschüsse für Zahnersatz sinken von 60 auf 50 Prozent der Kosten, Härtefallregeln bleiben.
- Beitragsbemessungsgrenze: Für Gutverdiener wird die Grenze 2027 um 300 Euro zusätzlich angehoben. Aktuell liegt sie bei 5.812,50 Euro monatlich.
- Mitversicherung von Ehegatten: Die kostenlose Mitversicherung wird eingeschränkt. Sie bleibt für Eltern von Kindern unter zwölf Jahren (statt bisher sieben), Eltern behinderter Kinder, Erwerbsgeminderte, Rentner und bei Pflege von Angehörigen. Für andere Partner zahlen Mitglieder ab 2028 einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent.
- Zweite ärztliche Meinung: Vor Operationen wie künstlichen Kniegelenken muss eine zweite ärztliche Meinung eingeholt werden.
- Teilkrankschreibung: Bei längerer Erkrankung ist eine Teilkrankschreibung mit 25, 50 oder 75 Prozent der Wochenstunden möglich, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber zustimmen.
Weitere Sparmaßnahmen
Vergütungsanstiege für Ärzte und Kliniken werden begrenzt, Extra-Vergütungen für Praxen entfallen. Apotheken und Pharmaindustrie müssen mit verstärkten Rabattregelungen rechnen. Ein geplanter „dynamischer“ Preisabschlag für Arzneimittel wurde durch einen erhöhten festen Extra-Abschlag ersetzt. Die Verwaltungs- und Werbeausgaben der Kassen werden begrenzt. Zudem müssen Kassen Versicherte nicht mehr gesondert über Erhöhungen des Zusatzbeitrags informieren – ein Schritt, den Verbraucherschützer als Aushöhlung des Sonderkündigungsrechts kritisieren.
Nach Kritik aus der Koalition wurde nachgebessert: Für die Krankenkosten von Grundsicherungsbeziehern gibt es mehr Steuergeld – zunächst eine Milliarde Euro zusätzlich für 2027 statt 250 Millionen, mit steigender Tendenz. Der reguläre Bundeszuschuss an die Kassen von jährlich 14,5 Milliarden Euro soll 2027 nur auf 13,15 Milliarden statt auf 12,5 Milliarden Euro sinken.



