Millionen Facebook-Nutzer in Deutschland haben noch die Möglichkeit, sich einer Sammelklage gegen den Konzern Meta anzuschließen und möglicherweise Schadensersatz zu erhalten. Grund ist das gewaltige Datenleck aus dem Jahr 2021, bei dem persönliche Informationen von rund 530 Millionen Facebook-Konten veröffentlicht wurden – darunter Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Wohnorte. Die Daten stammten aus den Jahren 2018 und 2019 und wurden durch sogenanntes Scraping automatisiert gesammelt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat deshalb eine Sammelklage gegen Meta eingereicht.
Anmeldung im Klageregister noch möglich
Wer sich der Sammelklage anschließen möchte, kann sich derzeit noch im Klageregister des Bundesamts für Justiz anmelden, wie die Verbraucherzentrale Hamburg mitteilt. Das Hanseatische Oberlandesgericht, vor dem der Fall verhandelt wird, hat das Verfahren ausgesetzt und mehrere Fragen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vorgelegt. Bis zu einer Entscheidung des Gerichts in Luxemburg ruht das Verfahren. Trotz der Aussetzung können Betroffene sich in das Klageregister eintragen und so ihre möglichen Ansprüche sichern, betonen die Verbraucherschützer. Voraussetzung ist unter anderem, dass zwischen 2018 und 2019 ein Facebook-Konto mit hinterlegter Telefonnummer bestand.
Zweite Sammelklage wegen Tracking-Technik
Neben dem Datenleck droht Meta auch wegen seiner Tracking-Technik Ärger. Über sogenannte Meta-Pixel und andere Tracking-Tools sollen Nutzungsdaten von zahlreichen Webseiten und Apps an Meta geflossen sein – möglicherweise sogar dann, wenn Nutzer ausgeloggt waren oder personalisierte Werbung deaktiviert hatten. Das Oberlandesgericht München erklärte dieses Vorgehen im Dezember 2025 für rechtswidrig. Nach dem Urteil können Betroffene je nach Einzelfall zwischen 250 und 700 Euro Schadensersatz verlangen.
Inzwischen läuft auch hierzu eine Sammelklage des österreichischen Verbraucherschutzvereins. Daran können sich auch Verbraucher aus Deutschland beteiligen – entweder über den Verein oder durch einen Eintrag im Verbandsklageregister des Bundesamts für Justiz. Wer mitmacht, braucht allerdings Geduld: Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung können noch mehrere Jahre vergehen.



