Die Bundesnetzagentur hat den Markteintritt des italienischen Bahnunternehmens Italo im deutschen Fernverkehr ab 2028 ermöglicht. Mit einem Beschluss vom Freitag wird die DB-Infrastruktursparte DB Infrago verpflichtet, auf wichtigen Fernverkehrsstrecken Platz für Wettbewerber einzuräumen. Die Wettbewerbsklausel gilt für die Erstellung des Netzfahrplans 2028.
Italo plant Strecken München–Köln–Dortmund und München–Berlin
Italo will ab 2028 Fernzugverbindungen auf den stark frequentierten und profitablen Strecken von München über Köln nach Dortmund sowie von München nach Berlin anbieten. Bislang dominiert die Deutsche Bahn den Fernverkehr in Deutschland. Die Bundesnetzagentur hatte die Wettbewerbsklausel Ende Juni vorgeschlagen und nun beschlossen.
Wettbewerbsklausel: Maximal 60 bis 75 Prozent Trassen an einen Anbieter
Konkret sieht die Regelung vor, dass DB Infrago die Trassen auf stark befahrenen Korridoren künftig nur noch zu maximal 60 bis 75 Prozent an ein einziges Unternehmen vergeben darf. Die Infrago hat beim genauen Prozentwert Spielraum. „Auf diese Weise ist sichergestellt, dass mindestens ein Wettbewerber der DB Fernverkehr AG tatsächlich verkehren kann“, erklärte die Bundesnetzagentur.
Bundesnetzagentur: Entscheidung leitet Umbruch ein
Die Behörde sei sich bewusst, „dass die Entscheidung einen Umbruch im Schienenpersonenfernverkehr einleiten kann“, erklärte die Netzagentur. „Mehr Wettbewerb hat das Potenzial, bessere Angebote für die Fahrgäste zu schaffen“, argumentierte Behördenchef Klaus Müller. „Wir sind überzeugt, dass unsere Entscheidung den Wettbewerb im Fernverkehr in Bewegung bringen wird.“



