Bundesnetzagentur zwingt DB zu Konkurrenz: Italo kommt 2028
Netzagentur zwingt DB zu Konkurrenz: Italo kommt 2028

Die Bundesnetzagentur hat den Weg für den Markteintritt des italienischen Bahnunternehmens Italo im deutschen Fernverkehr freigemacht. Mit einem aktuellen Beschluss wird die Infrastruktursparte der Deutschen Bahn, DB Infrago, verpflichtet, auf wichtigen Fernverkehrsstrecken Platz für Konkurrenten einzuräumen. Diese Wettbewerbsklausel soll für die Erstellung des Netzfahrplans 2028 wirksam werden.

Italo plant Strecken München–Köln–Dortmund und München–Berlin

Italo will ab 2028 Fernzugverbindungen auf den stark frequentierten und besonders profitablen Strecken von München über Köln nach Dortmund sowie von München nach Berlin anbieten. Bislang wird der Fernverkehr in Deutschland von der Deutschen Bahn dominiert. Die Bundesnetzagentur hatte Ende Juni die Wettbewerbsklausel bei den Regeln für die Trassenvergabe vorgeschlagen, die den Markteintritt ermöglichen soll. Nun wurde sie beschlossen.

Mindestens ein Viertel der Trassen für die Konkurrenz

Im Detail ist vorgesehen, dass DB Infrago die Trassen auf stark befahrenen Korridoren künftig nur noch zu maximal 60 bis 75 Prozent an ein einziges Unternehmen vergeben darf. Die DB muss somit mindestens ein Viertel an die Konkurrenz abgeben. Beim genauen Prozentwert hat DB Infrago einen Spielraum. „Auf diese Weise ist sichergestellt, dass mindestens ein Wettbewerber der DB Fernverkehr AG tatsächlich verkehren kann“, erklärte die Bundesnetzagentur.

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Die Behörde sei sich bewusst, „dass die Entscheidung einen Umbruch im Schienenpersonenfernverkehr einleiten kann“. „Mehr Wettbewerb hat das Potenzial, bessere Angebote für die Fahrgäste zu schaffen“, argumentierte Behördenchef Klaus Müller. „Wir sind überzeugt, dass unsere Entscheidung den Wettbewerb im Fernverkehr in Bewegung bringen wird.“

DB hält Beschluss für rechtlich fragwürdig

Die Entscheidung stößt jedoch auf Kritik. Aus einer Stellungnahme von DB Infrago geht hervor, dass das Unternehmen die Entscheidung für rechtlich fragwürdig hält. „Wir werden den Beschluss der Bundesnetzagentur ausführlich prüfen und bewerten“, teilte die Bahn mit. DB Infrago wirft der Behörde „durchgehende Verfahrens- und Aufklärungsfehler“ vor. Es fehle die tatbestandliche Grundlage für ein regulatorisches Eingreifen, da die Vergabe von Trassenkapazitäten an Wettbewerber bisher rechtlich nicht beanstandet worden sei.

Bundesländer äußern Bedenken

Bedenken haben auch die Bundesländer. Bayern befürchtet, dass der Regionalverkehr (SPNV) in der Fläche leiden werde. Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter schrieb: „Im Gegensatz zur Bundesnetzagentur befürchte ich durchaus, dass der SPNV gerade dort in Mitleidenschaft gezogen wird, wo künftig mehrere Eisenbahnverkehrsunternehmen um lukrative Trassen konkurrieren werden.“

Brandenburg warnt vor einer Angebotsreduzierung des Fernverkehrs in der Fläche. „Ein zentrales Problem besteht darin, dass sich der Fernverkehr künftig verstärkt auf wirtschaftlich attraktive Strecken und Trassen fokussieren dürfte. Die bisherige Quersubventionierung schwach ausgelasteter Fernverkehrsverbindungen durch Einnahmen aus lukrativen Strecken entfällt“, heißt es in der Stellungnahme des Landes.

Geändert haben die Stellungnahmen gleichwohl nichts. Der Beschluss der Behörde steht unverändert. Beteiligte wie die Bahn könnten nun rechtlich gegen den Beschluss beim Verwaltungsgericht in Köln vorgehen. Was das für den von Italo für 2028 anvisierten Marktantritt bedeutet, ist offen.

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