Kirchensteuer 2026: Berechnung, Höhe und wer zahlen muss
Kirchensteuer 2026: Berechnung, Höhe und wer zahlen muss

Ende 2025 gehörten in Deutschland noch 36,6 Millionen Menschen einer der beiden großen christlichen Kirchen an – 17,6 Millionen evangelisch und 19 Millionen katholisch. Diese Mitglieder zahlen jährlich mehrere Milliarden Euro Kirchensteuer. Der folgende Überblick zeigt, wie die Kirchensteuer berechnet wird, wer sie entrichten muss und welche Sonderregelungen gelten.

Was ist die Kirchensteuer?

Die Kirchensteuer ist eine finanzielle Abgabe, die von den christlichen Religionsgemeinschaften in Deutschland erhoben wird. Mitglieder der evangelischen und katholischen Kirche sind gesetzlich verpflichtet, Kirchensteuer zu zahlen. In den meisten Fällen wird sie direkt vom Bruttogehalt eines Arbeitnehmers abgezogen.

Wer muss Kirchensteuer zahlen?

Grundsätzlich muss jedes volljährige Kirchenmitglied, das in Deutschland lebt, Kirchensteuer zahlen. Die Steuer fließt an die Landeskirche des Bundeslands, in dem der Erstwohnsitz liegt. Auch zeitlich begrenzte Auslandsaufenthalte entbinden nicht von der Kirchensteuerpflicht. Die Steuer betrifft ausschließlich Privatpersonen – Unternehmen zahlen keine Kirchensteuer.

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Wie berechnet sich die Kirchensteuer?

Die Kirchensteuer orientiert sich am Einkommen des Kirchenmitglieds. In Baden-Württemberg und Bayern beträgt der Kirchensteuersatz acht Prozent der Lohn- oder Einkommensteuer. In allen anderen Bundesländern liegt der Satz bei neun Prozent, geregelt in §51a des Einkommensteuergesetzes. Bei Arbeitnehmern wird die Steuer vom Bruttolohn einbehalten und auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen. Selbstständige leisten üblicherweise Vorauszahlungen.

Wie viel Kirchensteuer fällt monatlich oder jährlich an?

Da die Kirchensteuer einkommensabhängig ist, gibt es keinen festen Betrag. Eine Beispielrechnung: Eine ledige Person mit Steuerklasse I und dem deutschen Durchschnittsgehalt von 4.784 Euro brutto zahlte 2025 in Nordrhein-Westfalen rund 66 Euro Kirchensteuer im Monat, also 793 Euro im Jahr. Der individuelle Betrag kann mit einem Brutto-Netto-Rechner ermittelt werden. Kirchensteuer und Kirchgeld lassen sich in der Steuererklärung als Sonderausgaben abziehen.

Warum zahlen auch Konfessionslose Kirchensteuer?

Konfessionslose können über das sogenannte „besondere Kirchgeld“ zur Kirchensteuer herangezogen werden. Dies betrifft glaubensverschiedene Ehen, in denen nur ein Partner Kirchenmitglied ist. Wenn der Kirchenmitglied-Ehepartner ein geringes Einkommen hat und keine Lohnsteuer zahlt, kann das Finanzamt das besondere Kirchgeld festsetzen. Voraussetzung ist die Zusammenveranlagung der Ehegatten. Bei Einzelveranlagung entfällt das besondere Kirchgeld.

Wann entfällt die Kirchensteuer?

Wer aus der Kirche austritt, muss keine Kirchensteuer mehr zahlen. Seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 2012 ist ein reiner Austritt aus der Kirchensteuer ohne Kirchenaustritt nicht möglich. Bei geringem Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags entfällt die Kirchensteuer, ebenso für Arbeitslose. Bei außerordentlichen Einkünften kann ein anteiliger Erlass von bis zu 50 Prozent der Kirchensteuer beim Kirchensteueramt beantragt werden.

Welche Rolle spielen Kinder?

Kirchenmitglieder mit Kindern werden steuerlich entlastet. Bei Arbeitnehmern mit Kindern wird eine fiktive Lohnsteuer als Bemessungsgrundlage herangezogen, die um die Kinderfreibeträge gemindert ist. Dies wird erst nach Abgabe einer Steuererklärung im Rahmen einer Günstigerprüfung wirksam. Auch bei Selbstständigen verringern sich die Vorauszahlungen um den Kinderfreibetrag.

Wer erhebt die Kirchensteuer?

Das Recht zur Erhebung der Kirchensteuer ist gesetzlich festgelegt. Neben der katholischen und evangelischen Kirche erheben auch jüdische Gemeinden eine vergleichbare Kultussteuer. Einige freireligiöse Gemeinden und die Unitarische Religionsgemeinschaft Freie Protestanten dürfen ebenfalls Kirchensteuer erheben. Muslimische und orthodoxe Gemeinden verzichten darauf. Die Finanzverwaltungen der Länder ziehen die Kirchensteuer ein und leiten sie an die Religionsgemeinschaften weiter.

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Wofür werden die Einnahmen verwendet?

Die Kirchensteuer finanziert wesentliche Teile der kirchlichen Arbeit: Gemeindearbeit, Gehälter der Geistlichen, Seelsorge, Öffentlichkeitsarbeit und Instandhaltung von Kirchengebäuden. Auch Bildungs- und Betreuungseinrichtungen kirchlicher Träger wie Kliniken, Kindergärten und Schulen erhalten einen Teil ihrer Mittel aus der Kirchensteuer.