Das Schweizer Bundesstrafgericht hat die Genfer Privatbank Lombard Odier wegen organisatorischer Mängel im Zusammenhang mit dem Geldwäscheskandal um Gulnara Karimowa zu einer Busse von drei Millionen Franken verurteilt. Die Bank kündigte umgehend Berufung gegen das Urteil an und wies die Vorwürfe organisatorischer Versäumnisse zurück.
Das Gericht stellte fest, dass Lombard Odier trotz konkreter Hinweise auf korrupte Herkunft von Geldern auf ihren Konten die erforderlichen Abklärungen und Dokumentationen unterlassen habe. Die zuständigen Stellen hätten die Herkunft der Mittel nicht ausreichend überprüft, obwohl Anzeichen für Korruption im usbekischen Telekommunikationsmarkt vorlagen.
Hintergrund des Geldwäscheskandals
Gulnara Karimowa, die Tochter des verstorbenen usbekischen Präsidenten Islam Karimow, wird beschuldigt, eine kriminelle Organisation namens „The Office“ geleitet zu haben. Zwischen 2005 und 2013 sollen über diese Organisation Hunderte Millionen Dollar auf Konten in der Schweiz transferiert worden sein. Die Gelder flossen über undurchsichtige Transaktionen auf Konten bei mehreren Banken, darunter auch bei Lombard Odier in Genf.
Bereits Ende April hatte das Bundesstrafgericht das Verfahren gegen Karimowa wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt. Das Gericht begründete dies damit, dass Karimowa, die in Usbekistan inhaftiert ist, vor Ablauf der Verjährungsfrist weder ausgeliefert noch freigelassen werden könne. Ein Strafverfahren in der Schweiz sei daher nicht durchführbar.
Rolle der Bank und interne Kontrollen
Lombard Odier wies die Vorwürfe organisatorischer Mängel zurück. Die Bank erklärte, sie habe zum damaligen Zeitpunkt über wirksame interne Kontrollen zur Bekämpfung von Geldwäsche verfügt, die den gesetzlichen Anforderungen entsprochen hätten. „Unsere damaligen Kontrollen waren angemessen und erfüllten die gesetzlichen Vorgaben“, so ein Sprecher der Bank. Das Gericht sah dies jedoch anders und verhängte die Busse wegen unzureichender Überprüfungen der Geldflüsse.
Urteil gegen ehemaligen Kundenbetreuer
Neben der Bank wurde auch ein ehemaliger Kundenbetreuer von Lombard Odier verurteilt. Er erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten wegen qualifizierter Geldwäsche. Das Gericht stellte fest, dass er sich trotz Hinweisen auf Korruption im usbekischen Telekommunikationsmarkt mit oberflächlichen Überprüfungen begnügt habe. Die ihm zur Last gelegten Handlungen beträfen Gutschriften von über 120 Millionen Dollar und Belastungen von über 20 Millionen Dollar.
Vermögenseinziehung und Rechtsmittel
Die Strafkammer ordnete zudem die Einziehung von Vermögenswerten in der Schweiz im Wert von über 400 Millionen Franken an. Dabei handelt es sich um Gelder, die mutmasslich aus den Geldwäscheaktivitäten stammen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Lombard Odier hat Berufung eingelegt. Der Fall zeigt einmal mehr die Herausforderungen bei der Bekämpfung von Geldwäsche im internationalen Finanzsystem und die strengen Anforderungen an Banken bei der Überprüfung von Kunden und Transaktionen.



