Lombard Odier zu Millionen-Buße im Geldwäsche-Skandal verurteilt
Lombard Odier zu Millionen-Buße verurteilt

Das Schweizer Bundesstrafgericht hat die Genfer Privatbank Lombard Odier im Fall von Gulnara Karimowa, der Tochter des verstorbenen usbekischen Präsidenten, wegen organisatorischer Mängel zu einer Buße von drei Millionen Franken verurteilt. Obwohl dem Geldinstitut Hinweise vorlagen, dass Gelder auf seinen Konten aus Korruption stammten, hätten die zuständigen Stellen die Herkunft der Mittel nicht ausreichend abgeklärt und dokumentiert, teilte das Gericht am Montag mit.

Hintergrund des Karimowa-Skandals

Gulnara Karimowa wurde vorgeworfen, eine kriminelle Organisation namens „The Office“ geleitet zu haben. Diese soll zwischen 2005 und 2013 Hunderte Millionen Dollar auf Konten in der Schweiz geschleust haben. Die Gelder flossen über undurchsichtige Transaktionen auf Konten bei mehreren Banken, darunter Lombard Odier in Genf. Bereits Ende April hatte das Gericht das Verfahren gegen Karimowa wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt. Für Karimowa, die in Usbekistan inhaftiert ist, bestehe keine Aussicht auf eine Auslieferung oder Freilassung vor Ablauf der Verjährungsfrist, begründete das Gericht den Schritt.

Gerichtsurteil und Konsequenzen

Die Strafkammer ordnete zudem die Einziehung von Vermögenswerten in der Schweiz im Wert von über 400 Millionen Franken an. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. Ein ehemaliger Kundenbetreuer von Lombard Odier erhielt wegen qualifizierter Geldwäsche eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Er habe sich trotz Hinweisen auf Korruption im usbekischen Telekommunikationsmarkt mit oberflächlichen Überprüfungen begnügt, hieß es. Die ihm zur Last gelegten Handlungen beträfen Gutschriften von über 120 Millionen Dollar und Belastungen von über 20 Millionen Dollar.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Reaktion der Bank und Berufung

Lombard Odier kündigte an, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Die Bank erklärte, sie habe zum damaligen Zeitpunkt über wirksame interne Kontrollen zur Bekämpfung von Geldwäsche verfügt. Diese hätten den gesetzlichen Anforderungen entsprochen. „Wir weisen die Vorwürfe organisatorischer Versäumnisse zurück und werden alle rechtlichen Schritte einleiten, um unsere Position zu verteidigen“, so ein Sprecher des Instituts.

Einziehung von Vermögenswerten

Die Einziehung von über 400 Millionen Franken betrifft Vermögenswerte, die im Zusammenhang mit den illegalen Geldflüssen stehen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Lombard Odier nicht ausreichend gegen Geldwäsche vorgegangen sei. Die Bank betont jedoch, dass die internen Kontrollen zum damaligen Zeitpunkt dem damaligen Rechtsrahmen entsprochen hätten. Das Urteil zeigt die zunehmende Härte der Schweizer Justiz bei Geldwäschedelikten, insbesondere wenn es um Vermögenswerte aus politisch exponierten Familien handelt.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration