Die Schufa unterhält offenbar eine bislang kaum bekannte Datenbank mit Millionen veralteter Datensätze. Recherchen von NDR und Süddeutscher Zeitung zufolge speichert die Auskunftei dort alte Kredite, Kreditkarten, Pfändungen, Privatinsolvenzen und bereits beglichene Schulden – teilweise noch Jahre nach ihrer Löschung aus den regulären Unterlagen. Betroffene erfahren davon nichts, selbst bei einer kostenlosen Datenkopie, berichtet die Tagesschau.
Geheime Datenbank mit historischen Daten
Neben der bekannten Schufa-Datenbank existiert eine zweite Sammlung mit sogenannten historischen Daten. Diese dienen laut Schufa ausschließlich Testzwecken: Banken und Unternehmen könnten damit nachvollziehen, wie zuverlässig der neue Schufa-Score rückblickend gewesen wäre. Datenschützer halten die Praxis jedoch für hochproblematisch und verweisen auf das europäische Recht auf Vergessenwerden, das eine Löschung personenbezogener Daten nach bestimmter Zeit vorsieht.
Datenschützer warnen vor Missbrauch
Besonders kritisch sehen Experten, dass die Testergebnisse nicht nur Banken, sondern auch Telekommunikationsunternehmen, Energieversorgern, Online-Händlern und Zahlungsdienstleistern zur Verfügung gestellt werden können. Zwar betont die Schufa, die Daten dürften ausschließlich für Test- und Kontrollzwecke genutzt und anschließend gelöscht werden. Verbraucherschützer warnen jedoch, dass Unternehmen versucht sein könnten, die Informationen bei echten Kredit- oder Vertragsentscheidungen einzusetzen.
Datenschutzrechtler äußern erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der umfangreichen Speicherung. Ihrer Ansicht nach könnte bereits der Verlust der Kontrolle über persönliche Daten einen Schadensersatzanspruch begründen. Für die Überprüfung von Bonitätsmodellen seien nicht die Daten von Millionen Menschen erforderlich.
Schufa verteidigt sich, Behörden prüfen
Die Schufa weist alle Vorwürfe zurück und beruft sich auf mehrere datenschutzrechtliche Grundlagen. Historische Daten seien notwendig, um die Qualität der Bonitätsbewertungen nachweisen zu können. Der Hessische Datenschutzbeauftragte prüft bereits seit 2025, ob die Speicherung rechtmäßig ist und ob Verbraucher informiert werden müssen.



