Die Energiebranche drängt auf eine schnelle und pragmatische Novellierung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG). Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat ein Positionspapier vorgelegt, das zentrale Forderungen enthält: Kooperationsprojekte mit anderen Ländern sollen auf die deutschen Ausbauziele für Offshore-Wind angerechnet werden, und die Windturbinen auf ausgeschriebenen Flächen sollen weniger dicht stehen, um höhere Stromerträge pro Windrad zu erzielen. Zudem soll das Vergütungssystem dynamisch an die Verbraucherpreisentwicklung angepasst werden.
Schwierige Phase für Offshore-Wind in Deutschland
Die Offshore-Windkraft in Deutschland steckt in einer Krise. Im vergangenen Jahr sank das Interesse an Ausschreibungen für Windflächen in Nord- und Ostsee deutlich. Hauptgrund: Die Flächen gelten als unattraktiv, die geplante Bebauungsdichte ist zu hoch. Potenzielle Betreiber befürchten sogenannte „Abschattungseffekte“, wenn Windräder zu dicht beieinanderstehen. Dies mindert die Stromausbeute und drückt auf die Rentabilität. BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae sagte dem Handelsblatt: „Offshore-Windenergie ist ein Riese unter den erneuerbaren Energien. Ihr Potenzial zu heben, ist eine gewichtige und europäische Aufgabe.“
Warnsignale aus den Ausschreibungen
Andreae verwies auf das vergangene Jahr: Bereits an der Juni-Ausschreibung 2025 gab es weniger Interesse, in der August-Ausschreibung blieben die Gebote ganz aus. „Das ist ein klares Warnsignal. Die Politik muss dringend handeln und das WindSee-Gesetz reformieren. Für den weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie braucht es verlässliche und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen“, forderte sie. Projekte müssten in den Ausschreibungen 2027 wieder wirtschaftlich darstellbar sein. „Das noch rechtzeitig umzusetzen, ist anspruchsvoll. Die Reform des WindSee-Gesetzes muss zügig auf den Weg gebracht werden, dafür braucht es einen Referentenentwurf und einen Kabinettsbeschluss noch im Sommer“, so Andreae.
Hohe Ausbauziele der Politik
Die Politik setzt stark auf Offshore-Windkraft. Bis 2030 sollen in Nord- und Ostsee 30 Gigawatt (GW) installiert sein, bis 2035 dann 40 GW und bis 2045 schließlich 70 GW. Derzeit sind erst 9,7 GW installiert. Zum Vergleich: 30 GW entsprechen der Leistung von 30 großen Kohlekraftwerksblöcken, die jedoch nahezu durchgehend Strom liefern. Windräder auf See erreichen jährlich maximal 4000 Volllaststunden.
Kooperationsprojekte zur Entlastung
Die vom BDEW geforderte Anrechnung von Kooperationsprojekten mit anderen Ländern auf das deutsche Ziel wird auch von Unternehmen propagiert. Dadurch würde der Druck sinken, die knappen Flächen im deutschen Teil der Nord- und Ostsee intensiv zu nutzen. Besonders interessant ist Dänemark mit seinem großen Flächenpotenzial. Im Positionspapier heißt es, Doppelzählungen der Windparkleistung auf die Ziele beider Staaten müssten vermieden werden. „Dies sollte in der Gesetzesbegründung zum WindSeeG erläutert werden.“
Vergütungssystem: Dynamische Anpassung gefordert
Der BDEW warnt vor „deutschen Sonderwegen“ bei der Vergütung. Bislang finanzieren sich Offshore-Windparks entweder über den Strommarkt oder über ein Förderregime. Künftig sollen voraussichtlich zweiseitige Differenzverträge (Contracts for Difference, CfD) eingeführt werden, die einen festen Preis garantieren. Der BDEW fordert eine „einfache Indexierung der CfDs mindestens anhand des europäischen Verbraucherpreisindexes“ und empfiehlt, dem „erfolgreichen britischen Modell“ zu folgen. Benedikt Scheel, Geschäftsführer der Erneuerbaren-Sparte von Equinor Deutschland, betonte: „Unsicherheiten bei Strompreisen, Investitionshöhe, Inflation und Finanzierungskosten zwingen Unternehmen bei ihren Geboten zu hohen Risikoprämien.“ In letzter Konsequenz könne dies dazu führen, dass Projekte nach einem Zuschlag nicht umgesetzt werden. „Denn für Investoren bedeuten zweiseitige Differenzverträge mit Indexierung Planbarkeit und Sicherheit. Das ermöglicht günstigere Finanzierungen und senkt die Kosten“, so Scheel.
Ministerium arbeitet an Novelle
Das Bundeswirtschaftsministerium arbeitet bereits an der Novelle des WindSeeG. Aus dem Ministerium hieß es, aktuell liefen „fachliche und rechtliche Prüfungen, unter anderem zu weiteren Fragen des Investitionsrahmens und einer optimierten Flächenkulisse“. Einzelheiten wurden nicht genannt.



