EU lockert Gentechnik-Regeln: Mehr Freiheit für Landwirte und Verbraucher
EU lockert Gentechnik-Regeln: Mehr Freiheit für Landwirte

Endlich Wahlfreiheit im Gemüseregal

Bislang war es für Verbraucher einfach, Gentechnik im Essen zu vermeiden: Ein Griff ins Regal reichte, denn entsprechend gekennzeichnete Produkte waren die absolute Ausnahme. Doch das ändert sich nun. Das EU-Parlament hat am Mittwoch beschlossen, dass Lebensmittel, die mit bestimmten modernen gentechnischen Methoden hergestellt werden, in etwa zwei Jahren ohne spezielle Kennzeichnung verkauft werden dürfen. Entscheidend ist künftig nicht mehr, wie eine Pflanzensorte auf genetischer Ebene entstanden ist, sondern das Ergebnis. Sofern die Pflanze geringfügig gentechnisch verändert wurde und sie exakt so auch durch herkömmliche Züchtung hätte entstehen können, gibt es im Gemüseregal keinen erkennbaren Unterschied mehr.

Wissenschaftliche Erkenntnisse endlich umgesetzt

Mit diesem Schritt folgt die EU der Einschätzung von Fachleuten und wissenschaftlichen Gesellschaften. Denn viele konventionelle Züchtungsverfahren sind ebenfalls eine Art der Gentechnik, unterlagen aber nie einer Kennzeichnungspflicht oder strengen Regularien. Bei der konventionellen Züchtung werden Gene der Elternpflanzen wahllos durcheinander geworfen, zufällige Genveränderungen neu kombiniert und gewünschte Merkmale durch Auslese herausgefischt. Teilweise helfen Züchter der Natur mit drastischen Methoden auf die Sprünge, indem sie Saatgut radioaktiv bestrahlen oder mit aggressiven Chemikalien behandeln. Dabei zerbrechen Chromosomen, große DNA-Abschnitte werden umsortiert und zahlreiche Mutationen ausgelöst. Obwohl es sich dabei um sehr invasive Verfahren handelt, gab es dafür nie eine Kennzeichnungspflicht.

Präzisere Werkzeuge der modernen Wissenschaft

Im Gegensatz dazu sind die Werkzeuge der modernen Wissenschaft, die sogenannten Neuen Genomischen Techniken (NGT), viel präziser. Mit ihnen können einzelne Erbgutbausteine verändert werden. Bereits heute wurden mit NGT Apfel- und Basilikumsorten gezüchtet, die weniger krankheitsanfällig sind, sowie Erdbeeren, die nicht so schnell matschig und schimmelig werden. Die neuen Regeln führen eine Differenzierung ein: Halten die Eingriffe die Grenze von 20 veränderten DNA-Bausteinen ein, gelten sie in der EU als NGT der Kategorie 1 und dürfen als normales Gemüse vermarktet werden. Alles, was darüber hinausgeht – wie transgener Mais mit Bakteriengenen gegen Raupen – muss weiterhin auf Verträglichkeit geprüft werden. Diese strengen Auflagen machen den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in der EU bisher de facto unmöglich und kamen einem Bann gleich. Dies galt auch für geringfügig veränderte Pflanzen, die konventionellen Züchtungen gleichen. Europäischen Züchtern drohte der Anschluss an die weltweite Entwicklung.

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Neue Risiken und Chancen

Allerdings gibt es auch ein neues Risiko: Firmen werden die NGT-Pflanzen patentieren dürfen. Saatgutkonzerne sind in der Vergangenheit aggressiv gegen Bauern vorgegangen, wenn diese patentiertes Saatgut ohne Lizenz ausgesät hatten oder wenn ihnen etwas vom Nachbarfeld herübergeweht wurde. Dennoch verbessert sich die Wahlfreiheit – vor allem für die Erzeuger. Landwirte stehen unter enormem wirtschaftlichen Druck. Aufgrund des Klimawandels sind Wetter und Ernten unberechenbarer geworden, und immer neue Schädlinge nagen an den Feldfrüchten. Die neue EU-Regelung geht mit dem Versprechen einher, dass dank NGT eines Tages weniger Gift gespritzt und weniger Dünger gestreut werden muss, um die Natur und das Trinkwasser zu schonen. Wenn die Auflagen für NGT-Pflanzen weniger streng sind, besteht Hoffnung, dass Landwirte sie häufiger anbauen. Damit verbreitert sich auch das Angebot im Supermarkt. Für Verbraucher erhöht sich die Chance, ein gentechnisch verbessertes Produkt zu greifen, das genauso gesund ist wie ein konventionell gezüchtetes. Wer skeptisch bleibt, kann die modernen Zuchtmethoden weiterhin meiden: Im Ökolandbau bleiben auch NGT-1-Pflanzen verboten.

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