EU-Verbot: Unverkaufte Kleidung darf nicht mehr vernichtet werden
EU-Verbot: Unverkaufte Kleidung nicht mehr vernichten

Große Unternehmen in der Europäischen Union dürfen ab sofort unverkaufte Kleidung und Schuhe nicht mehr vernichten. Eine entsprechende EU-Vorschrift trat am 19. Juli 2026 in Kraft und soll bewirken, dass betroffene Firmen ihre Waren erneut verkaufen, spenden oder anderweitig verwerten, anstatt sie zu entsorgen. Bislang war die Vernichtung oft günstiger als Lagerung, Aufbereitung oder erneuter Verkauf.

Ausnahmen und Übergangsfristen

Ausnahmen gelten unter anderem für gefährliche, beschädigte oder verschmutzte Ware, die nicht wiederverwendet oder aufbereitet werden kann. Auch wenn mehrere sozialwirtschaftliche Einrichtungen in der EU eine Spende nicht innerhalb einer Frist annehmen, darf die Ware vernichtet werden. Für kleinere Unternehmen treten die neuen Vorgaben erst später in Kraft. Die Regelung betrifft zunächst nur Großunternehmen; kleine und mittlere Betriebe haben eine Übergangsfrist.

Vorteile für Verbraucher und Umwelt

Laut Handelsverband Deutschland (HDE) könnte das Verbot Vorteile für Verbraucher mit sich bringen. Hauptgeschäftsführer Stefan Genth erklärte: „Das Angebot an reduzierter Ware könnte steigen, etwa über Outlets, Restpostenmärkte oder Second-Hand-Kanäle.“ Zudem sieht er ökologische Vorteile, „da weniger neuwertige Kleidung vernichtet wird und Produkte häufiger weiterverkauft oder gespendet werden“. Der HDE betont jedoch auch Herausforderungen: „Nicht alle unverkauften Waren lassen sich ohne Weiteres erneut verkaufen oder spenden“, so Genth. Gründe seien beschädigte Verpackungen, hohe Logistikkosten, fehlende Nachfrage oder geringe Warenwerte. Für Händler entstünden zusätzliche Kosten für Lagerung, Sortierung, Aufbereitung und Weitervermarktung, hinzu kämen Dokumentationsauflagen und rechtliche Unsicherheiten.

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Kritik aus der Modebranche

Der Modeverband GermanFashion befürwortet die neue Regelung grundsätzlich. Hauptgeschäftsführer Thomas Lange sagte: „Bekleidung ist ein wertvolles Produkt, dessen Vernichtung vermieden werden sollte. Das Vernichtungsverbot setzt ein wichtiges Signal für einen verantwortungsvolleren Umgang mit Ressourcen.“ Allerdings werde die Regelung für viele europäische Bekleidungsunternehmen kaum Auswirkungen haben, da unverkaufte Ware in der Regel nicht vernichtet werde. Die eigentliche Herausforderung liege bei den großen Mengen günstiger Ultra-Fast-Fashion-Produkte, die Verbraucher direkt bei außereuropäischen Anbietern bestellten. Lange fordert, dass diese Unternehmen künftig in gleicher Weise wie europäische Hersteller an den Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling von Alttextilien beteiligt werden.

Der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie kritisiert das Gesetz hingegen scharf. Es gehe an der Realität vorbei, belaste die heimische Industrie mit Bürokratie und löse Probleme mit Fast Fashion nicht im Ansatz. Experte Jonas Stracke sagte: „Für mehr Nachhaltigkeit braucht es funktionierende Sammel-, Sortier- und Recyclingstrukturen. Solange diese Voraussetzungen fehlen, bleibt das Vernichtungsverbot ein Papiertiger. Einen echten Beitrag zur Kreislaufwirtschaft leistet es in der Praxis leider nicht.“

Umweltschutzorganisationen sehen Schlupflöcher

Umweltschutzorganisationen gehen die neuen Vorschriften nicht weit genug. Moritz Jäger-Roschko von Greenpeace bezeichnet das Verbot zwar als richtig, sieht jedoch Schlupflöcher für Konzerne: „Unternehmen können die Regeln leicht umgehen, etwa durch Falschdeklaration von Produkten. Ohne konsequente Kontrollen wird sich in der Praxis nichts ändern.“ Das eigentliche Problem – Fast Fashion – bleibe vom Gesetz unberührt. Aus Sicht des WWF ist das Vernichtungsverbot ein wichtiger erster Schritt. Silke Düwel-Rieth von der Umweltorganisation betonte: „Ein Gesetz ist immer nur so gut wie seine Durchsetzung. Wirksam wird es erst, wenn die Vorgaben konsequent von den zuständigen Behörden kontrolliert und eingefordert werden.“

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Hintergrund: CO2-Emissionen durch Textilvernichtung

Angaben der EU-Kommission zufolge werden in Europa jährlich vier bis neun Prozent der unverkauften Textilien zerstört, bevor sie überhaupt getragen wurden. Diese Abfälle verursachen rund 5,6 Millionen Tonnen CO2-Emissionen. Das neue Verbot soll dazu beitragen, diese Zahl zu senken und die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Ob es tatsächlich Wirkung entfaltet, hängt maßgeblich von der Kontrolle und Umsetzung durch die Mitgliedstaaten ab.