EU-Verbot: Unverkaufte Mode darf nicht mehr vernichtet werden
EU-Verbot: Unverkaufte Mode nicht mehr entsorgen

Seit dem 19. Juli 2026 ist es großen Unternehmen in der Europäischen Union verboten, unverkaufte Kleidung und Schuhe zu vernichten. Die neue EU-Vorschrift, die Teil der Ökodesign-Verordnung ist, soll Firmen dazu zwingen, ihre Waren stattdessen erneut zu verkaufen, zu spenden oder anderweitig zu verwerten. Bislang war die Entsorgung oft günstiger als Lagerung, Aufbereitung oder erneuter Verkauf.

Ausnahmen und Übergangsfristen

Ausnahmen gelten für gefährliche, beschädigte oder verschmutzte Ware, die nicht wiederverwendet oder -aufbereitet werden kann. Auch wenn Produkte mehreren sozialwirtschaftlichen Einrichtungen in der EU als Spende angeboten, aber nicht innerhalb einer Frist angenommen werden, dürfen sie vernichtet werden. Für kleinere Unternehmen treten die Vorgaben später in Kraft.

Reaktionen aus Handel und Modeverband

Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht potenzielle Vorteile für Verbraucher. Hauptgeschäftsführer Stefan Genth erklärte, das Angebot an reduzierter Ware könnte steigen, etwa über Outlets, Restpostenmärkte oder Second-Hand-Kanäle. Zudem gebe es ökologische Vorteile, „da weniger neuwertige Kleidung vernichtet wird und Produkte häufiger weiterverkauft oder gespendet werden“. Allerdings stellten sich Herausforderungen: „Nicht alle unverkauften Waren lassen sich ohne Weiteres erneut verkaufen oder spenden“, so Genth, etwa aufgrund beschädigter Verpackungen, hoher Logistikkosten, fehlender Nachfrage oder geringer Warenwerte. Für Händler entstünden zusätzliche Kosten für Lagerung, Sortierung, Aufbereitung und Weitervermarktung sowie Dokumentationsauflagen und rechtliche Unsicherheiten.

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Der Modeverband GermanFashion begrüßt die Regelung. Hauptgeschäftsführer Thomas Lange betonte: „Bekleidung ist ein wertvolles Produkt, dessen Vernichtung vermieden werden sollte.“ Das Vernichtungsverbot setze ein wichtiges Signal für einen verantwortungsvolleren Umgang mit Ressourcen. Für viele europäische Bekleidungsunternehmen werde die Regelung aber kaum Auswirkungen haben, da unverkaufte Ware in der Regel nicht vernichtet werde. Die eigentliche Herausforderung liege bei den großen Mengen günstiger Ultra-Fast-Fashion-Produkte, die Verbraucher direkt bei außereuropäischen Anbietern bestellten. Lange fordert, dass diese Unternehmen künftig an den Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling von Alttextilien beteiligt werden.

Kritik: Bürokratie und Papiertiger

Der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie kritisiert das Gesetz scharf. Es gehe an der Realität vorbei, belaste die heimische Industrie mit Bürokratie und löse Probleme mit Fast Fashion nicht im Ansatz. Experte Jonas Stracke sagte: „Kein deutscher oder europäischer Hersteller vernichtet einwandfreie Neuware.“ Dennoch werde der Eindruck erweckt, als vernichteten Hersteller massenhaft Neuware. Das Gesetz schaffe in der EU „viel neue Bürokratie ausgerechnet für die Unternehmen, die nicht für die Altkleiderberge mit wertloser Ramschware verantwortlich sind“. Für mehr Nachhaltigkeit brauche man funktionierende Sammel-, Sortier- und Recyclingstrukturen. Solange diese fehlten, bleibe das Vernichtungsverbot ein Papiertiger.

Umweltschutzorganisationen teilen die Kritik an der Umsetzung. Moritz Jäger-Roschko von Greenpeace bezeichnet das Verbot zwar als richtig, sieht jedoch Schlupflöcher: „Unternehmen können die Regeln leicht umgehen, etwa durch Falschdeklaration von Produkten. Ohne konsequente Kontrollen wird sich in der Praxis nichts ändern.“ Das eigentliche Problem – Fast Fashion – bleibe vom Gesetz unberührt. Der WWF sieht das Vernichtungsverbot als wichtigen ersten Schritt, betont aber die Notwendigkeit konsequenter Kontrollen. Silke Düwel-Rieth vom WWF sagte: „Ein Gesetz ist immer nur so gut wie seine Durchsetzung. Wirksam wird es erst, wenn die Vorgaben konsequent von den zuständigen Behörden kontrolliert und eingefordert werden.“

Hintergrund: Zahlen und Fakten

Laut EU-Kommission werden in Europa jährlich vier bis neun Prozent der unverkauften Textilien zerstört, bevor sie getragen wurden. Diese Abfälle verursachen rund 5,6 Millionen Tonnen CO₂-Emissionen. Die neue Regelung soll diese Umweltbelastung reduzieren und die Kreislaufwirtschaft fördern.

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