Gericht korrigiert Masken-Zahlung des Bundes auf 220 Millionen Euro
Der Einkauf von Corona-Schutzmasken im Frühjahr 2020 könnte für den Bund teurer werden als gedacht. Das Kölner Oberlandesgericht (OLG) hat die Zahlungspflicht des Bundes in einem Rechtsstreit mit einem Maskenhändler von 33 auf rund 220 Millionen Euro nach oben korrigiert. Hinzu kommen Verzugszinsen und Zinseszinsen, die auf über 100 Millionen Euro geschätzt werden. Der „Spiegel“ berichtete zuerst darüber und schätzt die Verzugszinsen auf etwa 128 Millionen Euro. Mit jedem weiteren Tag steigen sie um 61.522 Euro, sodass insgesamt fast 350 Millionen Euro zusammengekommen sein dürften. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; der Bund hat Revision eingelegt.
Hintergrund des Rechtsstreits
Zu Beginn der Pandemie suchte das Bundesgesundheitsministerium händeringend Schutzmasken. Ende März 2020 wählte es ein unübliches Beschaffungsverfahren: ein Open-House-Verfahren ohne Obergrenze für Lieferanten oder Gesamtmenge. Der Bund bot 4,50 Euro pro FFP2-Maske. Die Nachfrage nach chinesischen Produkten war hoch, doch das Angebot stieg schnell, die Preise fielen. Der damalige Preis war rückblickend zu hoch. Viele Händler erhielten trotz Verträgen keine Abnahme, da der Bund wegen angeblicher Mängel oder Fristversäumnis verweigerte. Zahlreiche Firmen klagten. Der Streitwert summiert sich laut Gesundheitsministerium auf 2,3 Milliarden Euro. Bislang sind nur wenige Verfahren rechtskräftig abgeschlossen.
Das Urteil im Detail
In erster Instanz hatte das Bonner Landgericht dem Kläger rund 33 Millionen Euro zugesprochen, beschränkt auf Masken, die der Bund als mangelhaft beanstandet hatte. Der Lieferant hielt sie für mangelfrei. Weitere Masken hatte der Bund wegen eines angeblichen Fristversäumnisses nicht angenommen. Der Lieferant argumentierte, er habe keine Chance zur Warenabgabe erhalten. Die Bonner Richter akzeptierten das Fristversäumnis, die Kölner hingegen nicht. Sie bezogen die Zahlungspflicht auch auf diese Masken, was den Bund teuer zu stehen kommen könnte. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe könnte noch eingreifen.
Weitere Verfahren
Ein weiterer Fall wird derzeit vor dem Landgericht Bonn verhandelt. Der Hamburger Textilhändler Pure Fashion Agency fordert 287 Millionen Euro plus Zinsen, insgesamt 464 Millionen Euro. Der Vorsitzende Richter Stefan Bellin ließ keine Tendenz erkennen: „Der Fall hat es in sich, das ist ein Fall für die Lehrbücher.“ Ein Urteil soll am 22. Juli fallen.



