KfW-Förderung für Heizungstausch: Neue Regeln ab sofort
KfW-Förderung Heizungstausch: Neue Regeln ab sofort

Hausbesitzer können ab sofort wieder Zuschüsse für den Heizungstausch bei der KfW beantragen. Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist gestartet, wie die staatliche Förderbank mitteilte. Allerdings gibt es insgesamt weniger Geld vom Staat, was die Bundesregierung mit Sparzwängen begründet.

Weniger Zuschüsse und stärkere Staffelung

Die Grundförderung für klimafreundliche Heizungen wie Wärmepumpen beträgt nun 30 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal sind 80 Prozent Zuschuss möglich. Die soziale Staffelung wurde verschärft: Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 30.000 Euro erhalten einen Einkommensbonus von 40 Prozent zusätzlich zur Grundförderung. Bei Einkommen bis 40.000 Euro sind es 30 Prozent, bis 50.000 Euro noch 10 Prozent. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, erhöht sich die Einkommensgrenze um 10.000 Euro.

Der maximale förderfähige Investitionsbetrag liegt zunächst bei 28.000 Euro. Dieser Förderhöchstbetrag wird ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro gesenkt.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Bestehende Zusagen bleiben gültig

Wer bereits vor der Umstellung eine Förderzusage erhalten oder einen Antrag unter den alten Bedingungen gestellt hat, kann aufatmen. „Bereits bestehende Zusagen der KfW behalten ihre Gültigkeit, die Bundesmittel hierfür sind reserviert“, versicherte die Förderbank. „Bei der KfW eingegangene Anträge, die noch nicht zugesagt wurden, werden entsprechend geprüft und bei Vorliegen der Förderbedingungen wie gehabt zugesagt.“

Die Koalition aus CDU/CSU und SPD begründet die Änderungen mit Sparzwängen. Die neue Regelung soll Familien und Menschen mit geringem Einkommen stärker unterstützen, während Haushalte mit mittleren und höheren Einkommen weniger erhalten.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration