Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat ihre ursprünglichen Pläne zur Kürzung der Förderung erneuerbarer Energien nach massiver Kritik aus den eigenen Reihen deutlich abgeschwächt. Dies geht aus den am Freitagabend versandten Gesetzentwürfen ihres Ministeriums hervor, die nun Ländern und Verbänden zur Anhörung vorliegen. Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sowie das begleitende Netzpaket sollen nach monatelangen internen Abstimmungen nun in abgemilderter Form in Kraft treten.
Weniger drastische Einschnitte bei Solaranlagen
Besonders umstritten waren die geplanten Änderungen für kleine Solaranlagen auf Hausdächern. Ursprünglich sollte die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen komplett gestrichen werden. Nun ist ein schrittweiser Ausstieg vorgesehen: Ab 2027 erhalten Hausbesitzer, die eine Anlage mit weniger als 50 Kilowatt Leistung installieren, noch für drei Jahre eine feste Zahlung vom Netzbetreiber. Diese Übergangszahlung liegt einen Cent pro Kilowattstunde unter der bisherigen regulären Vergütung. Für Anlagen, die 2028 in Betrieb gehen, sinkt die Leistungsgrenze auf 25 Kilowatt, für 2029 auf sieben Kilowatt. Ab 2030 entfällt die Übergangszahlung vollständig. Nach der dreijährigen Übergangsphase müssen die Betreiber den Strom direkt vermarkten.
Entschärfung des Redispatch-Vorbehalts
Auch der geplante sogenannte Redispatch-Vorbehalt für neue Windparks und größere Freiflächen-Solaranlagen wurde abgemildert. Ursprünglich sollten Betreiber in Netzengpassgebieten auf Entschädigungszahlungen verzichten müssen, wenn ihre Anlagen wegen Überlastung des Netzes abgeregelt werden. Nach der Überarbeitung können Netzbetreiber besonders überlastete Umspannwerke und Leitungsabschnitte erst dann als kapazitätslimitiert ausweisen, wenn dort mehr als fünf Prozent der Stromerzeugung abgeregelt werden mussten – statt wie zuvor geplant drei Prozent. Zudem wurde die maximale Dauer der Einschränkung von zehn auf sechs Jahre verkürzt.
SPD setzt Korrekturen durch
Vor allem die SPD hatte sich gegen die aus ihrer Sicht zu radikalen Kürzungen gestemmt und eine Gefährdung der Energiewende befürchtet. Die ursprünglichen Referentenentwürfe von Reiche sahen vor, die garantierte Einspeisevergütung für neue Dachanlagen komplett zu streichen und Betreiber neuer Windanlagen in Engpassregionen das volle finanzielle Risiko bei einer Drosselung tragen zu lassen. „Die jetzt erzielte Einigung zeigt, dass die Koalition in der Lage ist, nachzubessern und die Energiewende nicht zu gefährden“, sagte ein Sprecher des SPD-geführten Bundesumweltministeriums.
Ausschreibungsmengen für Windenergie erhöht
Gleichzeitig erhöht das Wirtschaftsministerium die Ausschreibungsmengen für Windenergie an Land bis 2029 um insgesamt zwölf Gigawatt. Damit wird eine Vereinbarung innerhalb der Koalition umgesetzt, die eine Ausweitung der Windkraftkapazitäten vorsieht. Die Novelle des EEG und das Netzpaket sind Teil der Energiewende-Politik der Bundesregierung, die den Anteil erneuerbarer Energien am Strommix bis 2030 auf 80 Prozent steigern will. Die Länder und Verbände haben bis zum 22. Juli Zeit, zu den Entwürfen Stellung zu nehmen.



