Das geplante neue Heizgesetz der schwarz-roten Koalition steht aus verfassungsrechtlicher Sicht in der Kritik. Ein Gutachten der wissenschaftlichen Dienste des Bundestags sieht „verfassungsrechtliche Zweifel“, insbesondere ob die Neuregelung der Heizungsemissionen nach dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz Reduktionslasten insgesamt unverhältnismäßig in die Zukunft verschiebe. Das berichtete der „Spiegel“ zuerst.
Grüne und Umweltverbände kritisieren Gesetzentwurf
Der Grünen-Energiepolitiker Michael Kellner, der das Gutachten angefragt hatte, sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Dieses Gesetz ist verfassungsrechtlich zweifelhaft. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) ist das offensichtlich egal. Aber die Abgeordneten der Fraktionen von Union und SPD sollten nochmal in sich gehen, denn ihnen droht eine Blamage vor dem Bundesverfassungsgericht.“ Auch die Deutsche Umwelthilfe hatte den Gesetzentwurf als verfassungsrechtlich „höchst zweifelhaft“ bezeichnet. Die Linke-Fraktion prüft eine Organklage im Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, um die Neuregelungen zu stoppen.
Kernpunkte der geplanten Reform
Der Bundestag beriet in der vergangenen Woche erstmals über das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz. Die schwarz-rote Koalition will Kernpunkte der von der früheren Ampel-Regierung beschlossenen Regelungen kippen. Wirtschaftsministerin Reiche erklärte im Bundestag, die Bundesregierung ersetze „Heizungszwänge“ durch Technologieoffenheit. Sie sprach mit Blick auf die bestehenden Regelungen von einem „Zwang zur Wärmepumpe“.
Die 65-Prozent-Regelung des bestehenden Gebäudeenergiegesetzes, wonach jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss, soll entfallen. Künftig sollen neue Gas- und Ölheizungen weiter eingebaut werden können, sofern sie schrittweise einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Die Regelung, dass Heizkessel ab 2045 nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen, soll ebenfalls gestrichen werden.
Klimaschutzvorgaben des Bundesverfassungsgerichts
Der Grundgesetz-Artikel 20a verpflichtet den Staat, „auch in Verantwortung für die künftigen Generationen“ die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen. Das Bundesverfassungsgericht stellte 2021 in einem wegweisenden Urteil klar, dass einschneidende Schritte zur Senkung von Treibhausgasemissionen nicht zu Lasten der jungen Generation auf die lange Bank geschoben werden dürfen. Das Gericht trug der Bundesregierung damals auf, das Klimaschutzgesetz nachzubessern.
Die wissenschaftlichen Dienste des Bundestags kommen zu dem Schluss, dass nach bislang vorliegenden Prognosen erhebliche Zweifel bestehen, ob die geplanten neuen Regelungen ausreichen, um die Emissionsminderungen im Gebäudebereich zu erreichen. Eine „Ziellücke“ drohe sich zu vergrößern. Die Literatur leite aus Artikel 20a GG teilweise ein „Verschlechterungsverbot“ ab, wonach ein neues Gesetz nicht hinter dem geltenden Klimaschutzniveau zurückbleiben dürfe.
Ob das Bundesverfassungsgericht diese verfassungsrechtlichen Zweifel teilt, bleibt abzuwarten. Die Koalition steht jedoch unter Druck, das Gesetz verfassungskonform auszugestalten.



