Verwaltungsgericht Köln: Mietwagen-Mindestpreise wohl rechtswidrig
Gericht: Mietwagen-Mindestpreise in Köln rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Köln hat die von der Stadt Köln eingeführten Mindestpreise für Mietwagenfahrten über Plattformen wie Bolt oder Uber in einem Eilbeschluss als voraussichtlich rechtswidrig beanstandet. Die Entscheidung (Az. 18 L 1226/26) ist noch nicht rechtskräftig; über eine mögliche Beschwerde müsste das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster entscheiden.

Hintergrund der Mindestpreisregelung

Seit Anfang Juni 2026 gelten in Köln Mindestpreise für Mietwagenfahrten. Fahrten mit Anbietern wie Uber oder Bolt dürfen demnach nur noch maximal 20 Prozent günstiger sein als vergleichbare Taxifahrten. Die Stadt Köln begründete die Regelung mit dem Ziel, gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen zwischen Mietwagen und Taxis zu schaffen. Taxiunternehmen unterliegen strengeren Auflagen und müssen festgelegte Tarife einhalten, während Mietwagen über Apps oft günstigere Preise anbieten können.

Gründe für die gerichtliche Beanstandung

Das Gericht rügte die Regelung aus mehreren Gründen. Erstens sei es fehlerhaft gewesen, dass der Oberbürgermeister die Entscheidung ohne Beteiligung des Rates getroffen habe. Zweitens habe die Stadt den Geltungsbereich der Mindestpreise auf den für den Taxenverkehr geltenden Pflichtfahrbereich ausgedehnt, der über das Kölner Stadtgebiet hinausreicht – ohne dazu befugt zu sein. Drittens unterschieden sich Mietwagen- und Taxiverkehr grundsätzlich, weshalb eine Übertragung der Taxiregeln auf Mietwagen unzulässig sei.

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Wirkung der Entscheidung

Die Mindestpreise sind durch den Eilbeschluss nicht generell aufgehoben. Die erfolgreichen Antragsteller – das Mietwagenunternehmen Drivewave und die Vermittlungsplattform Bolt – müssen sich in Köln vorerst nicht mehr an die Mindestpreise halten. Andere Anbieter sind jedoch weiterhin gebunden, bis über ihre eigenen Anträge entschieden ist. Das Gericht hat über weitere anhängige Verfahren zu dem Thema noch nicht entschieden.

Christoph Hahn, Deutschland-Chef von Bolt, bezeichnete die Entscheidung in einer Mitteilung als „wichtiges Signal“. „Am Ende sollten Verbraucherinnen und Verbraucher von mehr Auswahl und bezahlbarer Mobilität profitieren, nicht von politisch erhöhten Preisen“, so Hahn.

Parallelen zu Essen

Die Stadt Essen hatte als erste in Nordrhein-Westfalen im Januar 2026 Mindestpreise für Mietwagenfahrten eingeführt. Nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen Anfang April setzte die Stadt ihre Verfügung jedoch bis auf Weiteres aus. Das Gericht befand die Regelung in ihrer damaligen Form für nicht rechtmäßig und gab damit den Anträgen einer Mietwagen- und einer Vermittlungsgesellschaft statt.

Unterschiede zwischen Mietwagen und Taxi

Mietwagennutzer buchen Fahrten per App und sehen vorab den Preis, der in der Regel deutlich günstiger ist als eine Taxifahrt. Über die App wird der Kontakt zu einem registrierten Fahrer hergestellt. Taxiunternehmen hingegen zählen zum öffentlichen Personenverkehr; die Preise legen die Städte jeweils selbst fest. In Köln hatte der Rat kürzlich eine Erhöhung des Kilometerpreises von 2,60 auf 2,90 Euro beschlossen.

Ausblick

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln könnte Signalwirkung für andere Städte haben, die ähnliche Mindestpreise einführen wollen. Die Stadt Köln kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster einlegen. Bis zu einer endgültigen Klärung bleibt die Rechtslage für die betroffenen Unternehmen und Verbraucher in Köln uneinheitlich.

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