Hessische Gastbetriebe lassen häufig Google-Bewertungen löschen
Hessische Gastbetriebe lassen oft Google-Bewertungen löschen

Seit April dieses Jahres macht Google das Löschen von Rezensionen auf Google Maps sichtbar, wenn diese aufgrund von Beschwerden wegen Diffamierung entfernt wurden. Eine Stichprobe der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zeigt nun: Zahlreiche hessische Hotels, Pensionen, Cafés und Restaurants haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

Jeder sechste Betrieb ließ Bewertungen tilgen

Von mehr als 850 ausgewerteten Interneteinträgen hat knapp ein Sechstel der Gastbetriebe bereits Rezensionen löschen lassen. Die Anzahl der gelöschten Bewertungen variiert dabei von einer einzigen bis zu mehr als 200. Die dpa hatte die Einträge auf Google Maps systematisch untersucht.

Dehoga begrüßt Transparenz, warnt aber vor Generalverdacht

Der Hauptgeschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga in Hessen, Gisbert Kern, begrüßt die neue Transparenz grundsätzlich. „Online-Bewertungen sind für viele Gäste ein wichtiges Entscheidungskriterium und für die Betriebe ein wesentlicher Wettbewerbsfaktor. Deshalb ist es richtig, wenn Plattformen nachvollziehbar machen, wie sie mit Bewertungen umgehen“, so Kern.

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Gleichzeitig dürfe Transparenz nicht dazu führen, dass Betriebe unter einen Generalverdacht gerieten. „Gelöschte Bewertungen bedeuten nicht automatisch, dass ein Unternehmen berechtigte Kritik unterdrücken wollte“, gab Kern zu Bedenken. „Häufig werden Bewertungen entfernt, weil sie gegen die Richtlinien der Plattform verstoßen oder weil sie nachweislich von Personen stammen, die gar keine Gäste waren.“ Darauf weise auch Google hin.

Hintergrund: Google macht Löschungen sichtbar

Seit April 2026 zeigt Google bei Rezensionen an, wenn diese aufgrund von Beschwerden wegen Diffamierung entfernt wurden. Diese Maßnahme soll für mehr Transparenz sorgen und Nutzern helfen, die Glaubwürdigkeit von Bewertungen besser einzuschätzen. Die dpa-Stichprobe zeigt, dass viele Betriebe in Hessen diese Funktion nutzen – ob aus berechtigten Gründen oder nicht, bleibt im Einzelfall offen.

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