Bayern droht mit Verfassungsklage gegen Enteignungen in Berlin
Bayern droht mit Klage gegen Enteignungen in Berlin

Bayern droht mit einer Verfassungsklage, falls Berlin Wohnungsunternehmen enteignet. Der Freistaat will sich grundsätzlich gegen solche Maßnahmen wehren, die als sozialistisch bezeichnet werden. Bayerns Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) kündigte nach einer Kabinettssitzung an, dass eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht notwendig werde, sobald der Berliner Senat und das Abgeordnetenhaus entsprechende Enteignungen umsetzen.

Hintergrund des Konflikts

In Berlin ist das Thema aufgrund des bevorstehenden Wahlkampfs wieder aktuell. Bei einem Volksentscheid im Jahr 2021 stimmten gut 59 Prozent der Wähler für die Vergesellschaftung von Immobilienunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen. Am 20. September wird in Berlin ein neues Landesparlament gewählt. Die Regierungskoalition aus CDU und SPD hatte im März ein Gesetz verabschiedet, das den Rahmen für die Überführung von Grund und Boden in Gemeineigentum setzt. Die CDU betont jedoch, dass es sich nicht um Enteignungen handelt, wie sie von der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ gefordert werden.

Positionen der Parteien

Berlins Regierender Bürgermeister und CDU-Spitzenkandidat Kai Wegner erteilte Enteignungen eine klare Absage. Auch die SPD-Spitze unterstützt solche Maßnahmen nicht. Die Linke in Berlin kündigte hingegen an, den Volksentscheid umsetzen zu wollen. Die CSU um Parteichef Markus Söder macht bereits seit Wochen Stimmung gegen Enteignungen. Bayerns Kabinett beschloss eine Bundesratsinitiative, die sich gegen Enteignungen ausspricht.

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Bayerns Argumente

Die Staatskanzlei in München teilte mit, eine Vergesellschaftung sei ein tiefer Eingriff in die Eigentumsordnung und widerspreche der sozialen Marktwirtschaft. Sie bedrohe die private Investitionsbereitschaft mit bundesweiten Auswirkungen auf den angespannten Wohnungsmarkt. Besonders kritisch sieht Bayern die geplanten Entschädigungen von 40 bis 60 Prozent des Verkehrswertes, die als verfassungswidrig eingestuft werden. Zudem könnten die Kollateralwirkungen den Finanzmarkt gefährden. Herrmann bezeichnete das Vorhaben als reines Ideologieprojekt, das keine einzige neue Wohnung schaffe.

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