Vermieter, die weiterhin auf Gasheizungen setzen, müssen sich auf erhebliche Zusatzkosten einstellen. Laut einer Berechnung des Beratungsinstituts Prognos, über die das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ berichtet, kommen auf Eigentümer vermieteter Wohnungen deutlich höhere Ausgaben zu. Für eine mittelmäßig gedämmte 80-Quadratmeter-Wohnung müssen Vermieter ab 2029 jährlich 330 Euro tragen – das entspricht 27 Prozent der gesamten Heizkosten.
Kosten steigen bis 2045 auf 761 Euro
Die Belastung wächst mit den Jahren. Wie aus der Prognos-Berechnung hervorgeht, liegen die Kosten im Jahr 2035 bereits bei 547 Euro pro Jahr. Den Höhepunkt erreicht die finanzielle Belastung im Jahr 2045, wenn Vermieter rund 761 Euro jährlich für die betroffene Musterwohnung zahlen müssten. In einem besonders ungünstigen Szenario könnten die Kosten sogar auf etwa 1194 Euro pro Jahr steigen, so das Magazin. Bei ungedämmten Wohnungen wäre mit noch deutlich höheren Summen zu rechnen.
Hintergrund ist das neue Gebäudemodernisierungsgesetz, das die schwarz-rote Koalition verabschiedet hat. Es verpflichtet Vermieter, sich beim Einbau einer fossilen Heizung an den Heizkosten der Mieter zu beteiligen. Konkret sollen Vermieter ab 2028 zur Hälfte an den Netzentgelten und den CO2-Kosten beteiligt werden. Ab 2029 kommt eine weitere Belastung hinzu: Sie müssen dann auch die Hälfte der Mehrkosten für die vorgeschriebene Beimischung biogener Brennstoffe übernehmen.
Härtefallklausel für alte und günstige Wohnungen
Für Vermieter von günstigen und alten Wohnungen gibt es allerdings eine Härtefallklausel. Diese Eigentümer werden lediglich an den CO2-Kosten beteiligt und damit deutlich weniger belastet. Die Regelung soll verhindern, dass Vermieter mit geringen Mieteinnahmen überfordert werden.
Nach Einschätzung des Eigentümerverbands Haus & Grund wird die neue Regelung den Einbau neuer Gasheizungen unattraktiv machen. Der Verband erklärte wörtlich: „Unter diesen Voraussetzungen wird sich für einen Vermieter kaum noch eine neue Gasheizung wirtschaftlich betreiben lassen.“ Die Geschäftsführerin Energie, Umwelt, Technik bei Haus & Grund, Corinna Kodim, sagte dem „Spiegel“, dass Immobilieneigentümer, die technisch oder wirtschaftlich keine Alternative hätten, alte Gasheizungen möglichst lange weiterbetreiben würden, um einen Wechsel hinauszuzögern. Sie verwies darauf, dass eine Wärmepumpe nicht für jedes Gebäude geeignet sei.
Das neue Heizungsgesetz löst Ampel-Regelung ab
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz hat die schwarz-rote Koalition das sogenannte Heizungsgesetz der Ampel-Regierung ersetzt. Anders als das frühere Gesetz bleibt der Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen langfristig möglich. Allerdings gelten für neu eingebaute fossile Heizungen verschärfte Auflagen: Ab 2029 müssen sie zu zehn Prozent mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden, und dieser Anteil steigt bis 2040 auf 60 Prozent. Zudem müssen Anbieter von Heizbrennstoffen bis 2045 vollständig auf alternative Materialien umstellen.
Die Prognos-Berechnung zeigt, dass die schrittweise Erhöhung des Anteils erneuerbarer Brennstoffe die Betriebskosten für Vermieter deutlich verteuert. Insbesondere in den kommenden Jahren werden die zusätzlichen Ausgaben für die vorgeschriebene Beimischung und die CO2-Bepreisung spürbar. Für Vermieter stellt sich daher zunehmend die Frage, ob sich eine Investition in eine fossile Heizung überhaupt noch lohnt.
Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt
Die neuen Regelungen könnten den Wohnungsmarkt beeinflussen. Wenn Vermieter höhere Kosten tragen müssen, steigt der Druck, diese auf die Mieten umzulegen. Zudem befürchten Fachleute, dass energetische Sanierungen zurückgehen könnten, da Eigentümer Kosten scheuen. Haus & Grund warnt davor, dass Vermieter alte Anlagen weiterbetreiben, solange dies technisch möglich ist. Das könnte langfristig den Klimazielen widersprechen, da moderne, effizientere Heizungen ausbleiben.
Der Gesetzgeber hat mit der Härtefallklausel zwar eine Entlastung für bestimmte Vermietergruppen geschaffen, doch für viele andere bleiben die zusätzlichen Ausgaben erheblich. Die Debatte über die Verteilung der Heizkosten zwischen Mietern und Vermietern dürfte damit weiter anhalten.



