Kraftwerksgesetz: Kleine Anbieter fühlen sich benachteiligt
Die geplante Förderung von Reservekraftwerken stößt auf heftige Kritik kleinerer Energieunternehmen. Sie werfen der Bundesregierung vor, mit dem Gesetzentwurf zum Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) gezielt große Konzerne wie RWE und Uniper zu begünstigen. Sven Becker, Geschäftsführer des Stadtwerkeverbunds Trianel, sagte dem Handelsblatt, der Entwurf „benachteiligt gezielt kleine und neue Akteure und gefährdet damit Innovation und Vielfalt“. Er appellierte an den Bundestag, für Chancengleichheit zu sorgen.
Ähnlich äußerte sich Gundolf Schweppe, CEO von Steag Iqony. Das Gesetz dürfe kleine bis mittelgroße Unternehmen nicht ausbremsen, daher müsse im parlamentarischen Verfahren dringend nachgebessert werden. Das StromVKG, das seit vergangener Woche im Bundestag beraten wird, soll Anreize für den Bau von Back-up-Kraftwerken schaffen, die einspringen, wenn erneuerbare Energien nicht ausreichen. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) setzt dabei vor allem auf Gaskraftwerke, die Kohlekraftwerke ersetzen sollen, die bis 2038 vom Netz gehen.
Die Kritik der kleineren Unternehmen konzentriert sich auf zwei Punkte: die geforderten Sicherheitsleistungen und die Strafzahlungen bei Nichtrealisierung. Nach dem StromVKG-Entwurf müssen Bieter nach Zuschlag Sicherheiten in Höhe von über 200 Millionen Euro für ein 500-Megawatt-Kraftwerk hinterlegen – entweder in bar oder als Bürgschaft. In früheren Entwürfen des Kraftwerkssicherheitsgesetzes (KWSG) waren es maximal 60 Millionen Euro. Auch die „Nichtrealisierungspönale“ fällt im StromVKG höher aus. Für kapitalstarke Konzerne wie RWE oder Uniper sind diese Hürden leicht zu nehmen, für kleinere Unternehmen jedoch kaum.
In einem Positionspapier, das dem Handelsblatt vorliegt, argumentieren Steag Iqony, Trianel und andere Unternehmen, dass hohe Eintrittsbarrieren zu einer Marktkonzentration auf wenige große Anbieter führten. Dies sei „ordnungspolitisch problematisch und gefährdet langfristig Wettbewerb, Kosteneffizienz und Resilienz“. Unterstützung erhalten sie vom Bundeskartellamt, das ebenfalls befürchtet, dass die Regelungen die Marktmacht der Großen verstärken. In einer Stellungnahme kritisiert die Behörde, dass die Teilnahme an Ausschreibungen einen Netzanschluss voraussetze, was bestehende Kraftwerksstandorte bevorzuge. Dies sei wettbewerblich riskant, da Kohle- und Atomstandorte in der Hand weniger Unternehmen seien, die teils die Vermutungsschwelle für Marktbeherrschung überschritten.
Das Kartellamt fordert zudem eine Gebotsobergrenze pro Bieter, um zu verhindern, dass wenige kapitalkräftige Unternehmen die Auktionen dominieren. Aus Sicht der kleineren Unternehmen ist eine solche Begrenzung im laufenden Verfahren zu komplex. Daher konzentrieren sie sich auf die Reduzierung der Sicherheitsleistungen und Strafzahlungen.
Ein weiterer Streitpunkt ist der geplante „Südbonus“, der Gebote für Kraftwerke im Süden Deutschlands bevorzugen soll, da dort die Reservekapazitäten besonders knapp sind. Ein Bündnis aus ostdeutschen Unternehmen und Verbänden, darunter Leag, PCK Schwedt, Arcelor-Mittal und VNG, warnt vor Investitionsausfällen und Standortnachteilen für den Osten. Ohne Anpassungen drohe eine Schwächung der industriellen Basis Ostdeutschlands.



