Bundesnetzagentur zwingt Bahn zu mehr Platz für Wettbewerber im Fernverkehr
Bundesnetzagentur: Bahn muss Wettbewerbern mehr Platz machen

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat einen endgültigen Beschluss gefasst, der die Deutsche Bahn verpflichtet, auf stark ausgelasteten Strecken künftig mehr Kapazitäten für Wettbewerber im Fernverkehr bereitzustellen. Die Behörde bestätigte damit ihren vorläufigen Beschluss vom Juni. Der Schritt stößt jedoch auf erheblichen Widerstand seitens der Bahn und mehrerer Bundesländer, die rechtliche Schritte nicht ausschließen.

Hintergrund: Italo plant Markteinstieg 2028

Auslöser des Verfahrens ist der für 2028 geplante Markteintritt des italienischen Bahnunternehmens Italo in den deutschen Fernverkehr. Italo hatte Beschwerde bei der Bundesnetzagentur eingelegt, da es die Vergabepraxis der ohnehin knappen Schienenkapazitäten als wettbewerbsfeindlich ansah. Das Unternehmen forderte verbesserte Rahmenbedingungen für neue Anbieter. Die BNetzA gab der Beschwerde nun statt und ordnete an, dass die DB-Tochter DB InfraGo auf bestimmten Strecken mindestens ein Viertel der Kapazitäten an Wettbewerber vergeben muss. Dies betrifft insbesondere stark frequentierte Korridore mit Kapazitätsobergrenzen, wie sie etwa für die Knoten München und Frankfurt vorgesehen sind.

Bahn kritisiert Verfahren und Rechtsgrundlage

Die Deutsche Bahn kündigte an, den Beschluss intensiv zu prüfen. In einer Stellungnahme der DB InfraGo für die Beschlusskammer der BNetzA, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, wirft das Unternehmen der Behörde „durchgehende Verfahrens- und Aufklärungsfehler“ vor. Es fehle die tatbestandliche Grundlage für ein regulatorisches Eingreifen, da die Vergabe von Trassenkapazitäten an Wettbewerber bisher rechtlich nicht beanstandet worden sei.

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Länder warnen vor negativen Folgen für Regional- und Fernverkehr

Auch mehrere Bundesländer äußerten in Stellungnahmen Bedenken. Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU) befürchtet, dass der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in der Fläche leiden werde, wenn die Entscheidung Bestand habe. „Im Gegensatz zur BNetzA befürchte ich durchaus, dass der SPNV gerade dort in Mitleidenschaft gezogen wird, wo künftig mehrere Eisenbahnverkehrsunternehmen um lukrative Trassen konkurrieren werden“, schrieb Bernreiter. Das Land Brandenburg warnte vor einer Reduzierung des Fernverkehrsangebots in der Fläche. Die bisherige Quersubventionierung schwach ausgelasteter Verbindungen durch Einnahmen aus lukrativen Strecken könnte entfallen, hieß es in der Stellungnahme.

Wettbewerbsverbände und Güterbahnen begrüßen Entscheidung

Unterstützung erhält die BNetzA hingegen von Wettbewerbsverbänden. Der Bahn-Wettbewerberverband Mofair erklärte, der „zielgerichtete und auf wenige Netzabschnitte begrenzte“ Beschluss schütze die Interessen des Nah- und Güterverkehrs. Wettbewerb habe bereits im Nahverkehr zu höherer Qualität und niedrigeren Preisen geführt. Auch der Verband Die Güterbahnen befürwortete die Entscheidung: „Sie ermöglicht bei knappen Kapazitäten im Schienennetz mehr Wettbewerb im Fernverkehr, ohne andere Verkehrsarten zu benachteiligen.“

Rechtliche Schritte möglich – Auswirkungen auf Italo unklar

Der Beschluss der Bundesnetzagentur steht trotz der Kritik unverändert. Die Bahn und andere Beteiligte können nun rechtlich dagegen vorgehen – eine Klage vor dem Verwaltungsgericht in Köln wäre möglich. Welche Auswirkungen dies auf den für 2028 geplanten Markteintritt von Italo haben wird, bleibt abzuwarten.

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