Die Bundesregierung will die EU-Verordnung zur Nutzung nachhaltiger Flugkraftstoffe durchsetzen und plant Bußgelder für Airlines, die die Vorgaben nicht einhalten. Das berichtet die „Augsburger Allgemeine“ unter Berufung auf einen Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums. Demnach sollen Verstöße gegen die Beimischungsquoten künftig als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Was die EU-Verordnung vorschreibt
Die EU-Verordnung ReFuelEU Aviation schreibt vor, dass Fluggesellschaften ab 2025 am Flughafen Frankfurt einen Mindestanteil an nachhaltigen Flugkraftstoffen (Sustainable Aviation Fuels, SAF) tanken müssen. Der Anteil soll schrittweise steigen: von zwei Prozent im Jahr 2025 auf sechs Prozent im Jahr 2030, 20 Prozent im Jahr 2035 und schließlich 70 Prozent im Jahr 2050. Die Verordnung gilt für alle Flughäfen in der EU mit mehr als einer Million Passagieren pro Jahr.
Nachhaltige Flugkraftstoffe umfassen synthetische Kraftstoffe (E-Fuels), Biokraftstoffe aus Reststoffen und recycelte Treibstoffe. Sie sollen die Treibhausgasemissionen des Luftverkehrs deutlich reduzieren. Bislang werden in Deutschland jedoch nur geringe Mengen produziert und eingesetzt. Laut Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) lag der Anteil von SAF am gesamten Kerosinverbrauch in Deutschland im Jahr 2023 bei gerade einmal 0,2 Prozent.
Strafen und Ausnahmen
Der Referentenentwurf sieht vor, dass Airlines, die die Quoten nicht erfüllen, mit einem Bußgeld belegt werden. Die Höhe der Strafen ist noch nicht festgelegt, soll aber „abschreckend“ wirken, wie es in dem Entwurf heißt. Zudem soll es Ausnahmen für Fluggesellschaften geben, die nachweisen können, dass sie trotz größter Anstrengungen keine ausreichenden Mengen an nachhaltigem Kraftstoff erhalten haben.
Der BDL kritisiert die Pläne als „unzureichend“. Hauptgeschäftsführer Matthias von Randow sagte der „Augsburger Allgemeinen“: „Die Bundesregierung setzt ausschließlich auf Strafen, anstatt die Produktion von E-Fuels in Deutschland zu fördern. Das ist der falsche Weg.“ Er verwies darauf, dass die heimische Industrie noch keine nennenswerten Mengen an synthetischem Kerosin herstelle. Ohne eine Produktionsförderung würden die Airlines gezwungen, teure Importe zu kaufen, was die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts gefährde.
Auswirkungen auf Flugpreise
Die Einführung der SAF-Quote wird voraussichtlich zu höheren Ticketpreisen führen. Branchenexperten rechnen damit, dass die Kosten für nachhaltigen Flugkraftstoff zunächst deutlich über denen für herkömmliches Kerosin liegen. Eine Studie des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) schätzt, dass die Beimischung von zwei Prozent SAF die Ticketpreise um etwa zwei bis drei Prozent verteuern könnte. Bei höheren Quoten dürfte der Effekt entsprechend größer ausfallen.
Die Bundesregierung verweist hingegen darauf, dass die EU-Verordnung notwendig sei, um die Klimaziele im Luftverkehr zu erreichen. Der Luftverkehr ist für rund drei Prozent der globalen CO2-Emissionen verantwortlich. Ohne den Einsatz nachhaltiger Kraftstoffe werde es nicht gelingen, die Emissionen bis 2050 auf netto null zu reduzieren, so das Umweltministerium.
Reaktionen aus der Branche
Auch die Fluggesellschaften äußern sich kritisch. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft fordert ein „Sondervermögen“ für die Förderung von E-Fuels. Lufthansa-Chef Carsten Spohr hatte bereits mehrfach betont, dass die Produktion von synthetischem Kerosin in Deutschland dringend ausgebaut werden müsse. Er verwies auf Projekte in Norwegen und Schweden, wo bereits Anlagen entstehen.
Der Referentenentwurf soll nun in die Ressortabstimmung gehen. Ob und wann das Gesetz in Kraft tritt, ist noch offen. Die EU-Verordnung selbst gilt bereits ab dem 1. Januar 2024, die Beimischungspflicht beginnt jedoch erst 2025. Bis dahin müssen die Mitgliedstaaten nationale Durchsetzungsregeln erlassen.



