Haftstrafen für Mitglieder der Letzten Verteidigungswelle
Haftstrafen für Letzte Verteidigungswelle

Das Oberlandesgericht Hamburg hat im Prozess gegen Mitglieder und Unterstützer der rechtsextremen Gruppe »Letzte Verteidigungswelle« Haftstrafen von bis zu fünf Jahren verhängt. Die Angeklagten wurden unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und versuchten Mordes verurteilt. Die Gruppe plante und verübte Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen.

Hintergrund der Anschläge

Die »Letzte Verteidigungswelle« hatte sich zum Ziel gesetzt, durch Gewalt gegen Asylbewerber und politische Gegner ein Zeichen zu setzen. Die Mitglieder führten Brandanschläge auf Unterkünfte für Geflüchtete durch und attackierten linke Projekte. Zudem sollen sie sogenanntes »Pädo-Hunting« betrieben haben, also die Jagd auf Personen, die sie für pädophil hielten. Diese Aktionen wurden teilweise gefilmt und in sozialen Netzwerken verbreitet.

Urteile im Detail

Da die Angeklagten zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahre alt waren, schloss das Gericht die Öffentlichkeit nach der Anklageverlesung im März vom Prozess aus. Die Urteile ergingen am Mittwoch, den 5. August 2026. Die genauen Strafen für die einzelnen Angeklagten wurden nicht im Detail bekannt gegeben, jedoch beträgt die Höchststrafe fünf Jahre Haft.

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Ermittlungen und Prozess

Die Ermittlungen gegen die Gruppe hatten umfangreiche Durchsuchungen und die Auswertung von Chatprotokollen umfasst. Die Staatsanwaltschaft warf den Angeklagten vor, eine terroristische Vereinigung gebildet zu haben, um schwere Straftaten zu begehen. Der Prozess wurde unter strengen Sicherheitsvorkehrungen geführt, da die Gruppe als gewaltbereit galt.

Reaktionen und Bedeutung

Das Urteil sendet ein starkes Signal gegen Rechtsextremismus und Gewalt. Es zeigt, dass auch junge Täter für terroristische Straftaten zur Verantwortung gezogen werden. Die betroffenen Einrichtungen und Opferverbände begrüßten das Urteil, da es die Gefahr durch solche Gruppen ernst nehme. Das Oberlandesgericht Hamburg betonte in der Urteilsbegründung die Schwere der Taten und die Gefährlichkeit der Gruppe.

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