Miersch: Kein Anlass für mehr Sonntagsöffnungen im Handel
Miersch: Kein Anlass für mehr Sonntagsöffnungen

SPD-Fraktionschef Matthias Miersch hat Forderungen nach einer weitgehenden Liberalisierung der Sonntagsöffnungszeiten im Einzelhandel eine klare Absage erteilt. „Wir haben im Koalitionsvertrag bereits Regelungen zu Sonntagsarbeitszeiten vereinbart und diese im Reformpaket noch einmal bestätigt – etwa für Bäckereien. Deshalb sehe ich derzeit keinen Anlass, die Debatte über weitergehende Änderungen zu führen“, sagte Miersch gegenüber der Berliner Morgenpost.

DIHK fordert Grundgesetzänderung

Hintergrund ist ein Vorstoß der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). Deren Präsident Peter Adrian hatte sich für eine Grundgesetzänderung ausgesprochen, um die Rechtslage für verkaufsoffene Sonntage dauerhaft zu klären. Das Bundesverfassungsgericht stütze den Sonntagsschutz bislang auf eine Formulierung der Weimarer Reichsverfassung zur „seelischen Erhebung“, die „nicht zeitgemäß“ erscheine, argumentierte Adrian. Zugleich warb er für eine weitgehende Liberalisierung des Ladenschlussrechts. Angesichts des Wettbewerbs mit dem Online-Handel sollten Händler selbst entscheiden können, ob sie sonntags öffnen.

Miersch: Probleme nicht lösbar

Miersch widersprach dieser Argumentation. Auf die Frage, ob mehr Sonntagsöffnungen notwendig seien, um den stationären Handel zu stärken, sagte der SPD-Politiker: „Nein. Ich glaube nicht, dass sich die Probleme des stationären Einzelhandels mit mehr Sonntagsöffnungen lösen lassen.“ Er betonte, dass die bestehenden Regelungen aus dem Koalitionsvertrag ausreichend seien.

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Die Diskussion über den Sonntagsschutz hatte nach den Beschlüssen des Koalitionsausschusses neuen Schwung bekommen. Die Bundesregierung will längere Sonntagsarbeitszeiten zunächst lediglich für Bäckereien, Konditoreien und Bibliotheken ermöglichen. Für weitergehende Änderungen des verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutzes wäre eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich.

Hintergrund: Sonntagsschutz und Handel

Der stationäre Einzelhandel leidet seit Jahren unter dem wachsenden Online-Handel. Verkaufsöffnungen an Sonntagen werden von vielen Händlern als Möglichkeit gesehen, Umsätze zu steigern. Allerdings stehen dem verfassungsrechtliche Bedenken entgegen. Das Grundgesetz schützt den Sonntag als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung. Ausnahmen sind nur in bestimmten Fällen möglich, etwa bei Messen oder besonderen Anlässen.

Die DIHK argumentiert, dass die moderne Arbeitswelt und das veränderte Konsumverhalten eine Neubewertung erfordern. Adrian sieht in der aktuellen Rechtslage ein „Relikt der Vergangenheit“. Miersch hingegen hält an der bestehenden Regelung fest und verweist auf die Koalitionsvereinbarungen.

Die Bundesregierung plant, die Sonntagsarbeit für Bäckereien, Konditoreien und Bibliotheken zu erweitern. Dies ist Teil des Reformpakets, das der Koalitionsausschuss beschlossen hat. Weitere Änderungen sind nicht vorgesehen, da sie eine Grundgesetzänderung erfordern würden.

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