Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die frühere Rabattpflicht in Ungarn für große Lebensmittelhändler für rechtswidrig erklärt. Die Regelung, die als Reaktion auf die Lebensmittelinflation im Jahr 2023 eingeführt wurde, verstößt gegen EU-Recht, da sie den freien Wettbewerb beeinträchtigt. Dies gab das Gericht in Luxemburg bekannt.
Hintergrund des Falls
Auslöser des Rechtsstreits war eine Geldbuße gegen den Einzelhändler Penny, der zum deutschen Rewe-Konzern gehört. Die ungarischen Behörden verhängten im März 2024 eine Sanktion, weil bei einer Kontrolle zwei betroffene Produkte – Äpfel und ein Erfrischungsgetränk – nicht in den Regalen standen. Penny klagte gegen die Strafe, woraufhin das zuständige ungarische Gericht den Fall dem EuGH vorlegte.
Die ungarische Regelung
Nach den ungarischen Vorschriften mussten Händler mit einem bestimmten Jahresumsatz ausgewählte Produkte für begrenzte Zeiträume zu mindestens 15 Prozent unter dem zuvor günstigsten Preis anbieten. Zudem waren sie verpflichtet, Mindestmengen dieser Produkte vorzuhalten. Die Regelung sollte die Lebensmittelpreise für Verbraucher senken.
Urteil des EuGH
Die Richterinnen und Richter in Luxemburg entschieden, dass die verpflichtenden Preisnachlässe unverhältnismäßig sind. Händler könnten ihre Preise und Verkaufsmengen nicht mehr frei nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten festlegen. Zudem sei die Sonderangebotspflicht nicht geeignet, die angestrebten Ziele zu erreichen. Die Regelung betreffe vor allem Händler in städtischen Gebieten, sodass die reduzierten Lebensmittel für einen erheblichen Teil der Verbraucher schwer zugänglich seien.
Mittlerweile wurde die Rabattpflicht in Ungarn abgeschafft. Allerdings gelten weiterhin Obergrenzen für Handelsspannen bei bestimmten Produkten.
Ähnlicher Fall mit Spar
Bereits zuvor hatte der EuGH eine ähnliche Regelung auf eine Klage von Spar hin für EU-rechtswidrig erklärt. Damals ging es um die Verpflichtung, Grunderzeugnisse zu einem festgesetzten Preis und in einer festgelegten Menge zum Verkauf anzubieten.
Das ungarische Gericht im Fall von Penny muss nun ein endgültiges Urteil fällen und dabei die Vorgaben des EuGH beachten.



