Kraftwerksgesetz: Kleinere Anbieter fürchten Benachteiligung
Die geplante Förderung des Baus von Reservekraftwerken bevorzugt nach Einschätzung kleinerer Unternehmen große Konzerne wie RWE oder Uniper. Sven Becker, Geschäftsführer des Stadtwerkeverbunds Trianel, sagte dem Handelsblatt, der entsprechende Gesetzentwurf „benachteiligt gezielt kleine und neue Akteure und gefährdet damit Innovation und Vielfalt“. Es liege am Bundestag, für Chancengleichheit zu sorgen.
Gundolf Schweppe, CEO von Steag Iqony, sagte dem Handelsblatt, das geplante Gesetz dürfe kleine bis mittelgroße Unternehmen nicht ausbremsen. Deshalb müsse im Bundestag dringend nachgebessert werden.
Geregelt werden soll die Förderung für den Bau von Back-up-Kraftwerken im Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG), das sich seit der vergangenen Woche im parlamentarischen Verfahren befindet. Ziel des StromVKG ist es, Anreize für den Bau von Kraftwerken zu schaffen, die immer dann einspringen können, wenn die Erneuerbaren nicht genug Strom produzieren.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) setzt dabei insbesondere auf Gaskraftwerke. Sie sollen die Kohlekraftwerke ersetzen, die bis dato als Reservekapazität dienen, laut Kohleausstiegsgesetz aber schrittweise bis 2038 vom Netz gehen sollen.
Um das Gesetz war lange gerungen worden. Schon die Vorgängerregierung hatte versucht, einen Förderrahmen zu schaffen, war aber gescheitert. Auch die amtierende Bundesregierung arbeitet seit mittlerweile gut einem Jahr an dem Thema.
Die kleineren Unternehmen kritisieren, der Gesetzentwurf, der nun vom Bundestag beraten wird, unterscheide sich an wesentlichen Stellen von den zuvor kursierenden Entwürfen, in denen das Gesetz noch als Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) bezeichnet wurde.
Andreas Lenz (CSU), energiepolitischer Sprecher der Unionsfraktion, stellte den Unternehmen Unterstützung in Aussicht: „Wir werden im parlamentarischen Verfahren genau schauen, welche Anforderungen vorhanden sind. Auf der einen Seite geht es darum, dass Gebote tatsächlich umgesetzt werden, auf der anderen, Akteursvielfalt und Wettbewerb zu gewährleisten“, sagte Lenz dem Handelsblatt.
Sicherheitsleistungen stehen im Fokus
Die Kritik konzentriert sich auf zwei Punkte: die geplanten Sicherheitsleistungen und die Strafzahlungen für den Fall, dass ein Kraftwerk nicht wie geplant gebaut wird.
Für jedes Gebot muss ein Bieter nach Bekanntgabe des Zuschlags Sicherheiten hinterlegen. Bei einem Kraftwerk mit einer Leistung von 500 Megawatt (MW) belaufen sich diese Sicherheiten gemäß StromVKG-Entwurf auf über 200 Millionen Euro. Die Sicherheiten müssen in bar oder als Bürgschaft hinterlegt werden. Nach den zuvor kursierenden KWSG-Entwürfen waren es bei dieser Kraftwerksgröße im Höchstfall 60 Millionen Euro.
Ähnlich verhält es sich bei der „Nichtrealisierungspönale“. Dabei handelt es sich um eine Strafzahlung, die fällig wird, wenn ein erfolgreicher Bieter es nicht schafft, ein Kraftwerk fristgerecht in Betrieb zu nehmen. Auch hier sieht das StromVKG höhere Strafzahlungen vor als das KWSG.
Für große und kapitalkräftige Konzerne wie RWE oder Uniper stellen solche Bedingungen keine nennenswerte Hürde dar. Kleinere Unternehmen dagegen verfügen nicht über die entsprechenden Mittel.
Kritik an „hohen Eintrittsbarrieren“
Steag Iqony und Trianel argumentieren gemeinsam mit einer Reihe anderer Unternehmen in einem dem Handelsblatt vorliegenden Positionspapier, hohe Eintrittsbarrieren führten dazu, dass sich Märkte auf wenige kapitalstarke Anbieter verengten. Diese Entwicklung sei „ordnungspolitisch problematisch und gefährdet langfristig Wettbewerb, Kosteneffizienz und Resilienz“.
Die Unternehmen stehen mit ihrer Kritik nicht allein da. Auch das Bundeskartellamt fürchtet, die geplanten Regelungen könnten die Marktmacht der großen Anbieter verstärken. In einer Anfang Mai veröffentlichten Stellungnahme kritisiert die Behörde, dass die Teilnahme an Ausschreibungen an die Bedingung geknüpft werde, über einen Anschluss ans Stromnetz zu verfügen oder mindestens eine verbindliche Zusage für einen Netzanschluss vorweisen zu können. Dies führe zu einer Bevorzugung bestehender Kraftwerksstandorte.
Das Erfordernis einer Netzanschlusszusage sei mit wettbewerblichen Risiken verbunden, „da insbesondere Kohle- und ehemalige Atomkraftwerksstandorte im Eigentum einer begrenzten Anzahl von Stromerzeugungsunternehmen stehen“. Darunter befänden sich Stromerzeugungsunternehmen, die die „Vermutungsschwelle“ einer marktbeherrschenden Stellung überschritten hätten.
Kartellamt fordert Gebotsobergrenze
Das Bundeskartellamt kritisiert seit Langem, jederzeit verfügbare Stromerzeugungskapazitäten seien bei wenigen Unternehmen konzentriert. Im Monitoringbericht zum Strom- und Gasmarkt, den Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur im November vergangenen Jahres veröffentlicht hatten, heißt es zwar, der Marktanteil der fünf absatzstärksten Stromerzeuger in Deutschland (RWE, Leag, EnBW, Uniper und Vattenfall) habe sich 2024 gegenüber dem Vorjahr von 61,3 Prozent auf 54,7 Prozent reduziert.
Allerdings konnten die fünf Großen zugleich ihren Anteil an den konventionellen Stromerzeugungskapazitäten – also Kohle und Gas – von 52,6 Prozent auf 54,4 Prozent steigern. Diese Kraftwerke zählen zu den „steuerbaren Kapazitäten“, die – anders als Windräder oder Photovoltaikanlagen – jederzeit verfügbar sind.
Außerdem fordert das Bundeskartellamt eine Begrenzung der Zuschläge pro Bieter. Damit soll verhindert werden, dass wenige kapitalkräftige Unternehmen das Gebotsverfahren unter sich ausmachen.
Aus Sicht der kleineren und mittelgroßen Unternehmen ist eine solche Begrenzung des Zuschlags im laufenden parlamentarischen Verfahren wegen der Komplexität der erforderlichen Regelung nicht mehr umsetzbar. Daher komme den übrigen Stellschrauben des Gesetzes eine zentrale Bedeutung zu. Das ist der Grund, weshalb sie sich auf die Sicherheitsleistungen und die Strafzahlungen fokussieren.
„Südbonus“ stößt auf Kritik
Auch an anderer Stelle ergibt sich mit Blick auf das StromVKG Diskussionsbedarf. Hintergrund ist der geplante „Südbonus“: Gebote für Kraftwerke im Süden Deutschlands sollen bei den Auktionen bevorzugt bewertet werden. Der Grund ist, dass im Süden Deutschlands jederzeit verfügbare Erzeugungskapazitäten besonders knapp sind.
Nach Überzeugung eines Bündnisses von Unternehmen und Verbänden aus Ostdeutschland, insbesondere aus Brandenburg, ist die regionale Verteilung jedoch unausgewogen. Ohne Anpassungen der Ausschreibung drohten im Osten Investitionsausfälle, Standortnachteile und eine Schwächung der industriellen Basis. „Es geht um die Zukunft industrieller Wertschöpfung in Ostdeutschland“, heißt es in einem Appell, den Unternehmen wie der Kraftwerksbetreiber Leag, die Raffinerie PCK Schwedt, der Stahlhersteller Arcelor-Mittal und der Gasversorger VNG unterzeichnet haben.
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