Rheinmetall verkauft Autosparte: Deal mit Aequita besiegelt
Der Düsseldorfer Rüstungskonzern Rheinmetall hat nach über einjährigen Verhandlungen einen Käufer für seine Autozulieferersparte gefunden. Die Münchner Private-Equity-Gesellschaft Aequita übernimmt das zivile Geschäft, wie der Dax-Konzern am Mittwochnachmittag offiziell bekannt gab. Der Kaufpreis beläuft sich auf rund 350 Millionen Euro – eine Summe, die deutlich unter den ursprünglichen Vorstellungen von Rheinmetall-Chef Armin Papperger liegt.
Preisvorstellungen weit auseinander
Papperger hatte laut Informationen des Handelsblatts lange Zeit auf einen Kaufpreis von etwa einer Milliarde Euro für die Sparte gepocht. Das zivile Geschäft von Rheinmetall erwirtschaftete im vergangenen Jahr einen Umsatz von 1,9 Milliarden Euro, schrieb jedoch Verluste in Höhe von 332 Millionen Euro. Diese anhaltenden Verluste und die schwierige Lage im Automobilsektor zwangen den Konzern letztlich zu Zugeständnissen.
Gründe für den niedrigeren Preis
In der offiziellen Mitteilung von Rheinmetall heißt es: „Insbesondere die weitere Verschlechterung der Geschäftslage im Automotive-Bereich hatte Auswirkungen auf die Umstände und Konditionen der finalen Einigung.“ Die Aktien des Dax-Konzerns reagierten am Nachmittag mit leichten Kursverlusten auf die Nachricht.
Verzögerter Verkaufsprozess
Der Verkaufsprozess hatte sich aufgrund der unterschiedlichen Preisvorstellungen über Monate hingezogen. Bereits im vergangenen Sommer berichtete das Handelsblatt über Gespräche mit möglichen Interessenten, darunter die Private-Equity-Gesellschaft One Equity und der auf Autozulieferer spezialisierte Investor Mutares. Letztlich konnte sich Aequita durchsetzen.
Zukunft von Rheinmetall
Mit dem Verkauf der Autosparte wird Rheinmetall erstmals in seiner Unternehmensgeschichte zu einem reinen Rüstungskonzern. Der Schritt ermöglicht es dem Unternehmen, sich vollständig auf sein Kerngeschäft mit Militärtechnik zu konzentrieren, das in Zeiten globaler Spannungen stark wächst. Die Transaktion steht noch unter dem Vorbehalt der kartellrechtlichen Genehmigung.



