SAF-Pflicht: Bund plant Strafen für zu wenig nachhaltigen Flugkraftstoff
SAF-Pflicht: Bund plant Strafen für Airlines

Das Bundesverkehrsministerium plant eine Strafabgabe von 1.332 Euro pro Tonne für Fluggesellschaften, die zu wenig nachhaltigen Flugkraftstoff (SAF) tanken. Dies geht aus einem ersten Gesetzesentwurf hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Überwachung soll das Luftfahrtbundesamt übernehmen.

EU-Verordnung: Beimischungspflicht ab 2025

Seit 2025 müssen alle Flüge, die innerhalb Europas starten, eine Beimischung von zwei Prozent SAF nachweisen. Dieser Anteil steigt laut EU-Vorgaben auf fünf Prozent im Jahr 2030 und bis 2050 auf 70 Prozent. SAF wird beispielsweise aus Essensresten hergestellt und soll die Klimabilanz des Luftverkehrs verbessern. Allerdings ist SAF deutlich teurer als herkömmliches Kerosin, was sich auch auf die Ticketpreise auswirkt.

Reaktionen aus der Luftverkehrswirtschaft

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) begrüßt, dass der Gesetzesentwurf keine nationalen Sonderwege vorsieht, sondern sich an den Mindestvorgaben der EU orientiert. Allerdings fordert der Verband, dass die Einnahmen aus der Strafabgabe in die Förderung alternativer Kraftstoffe fließen und nicht in den allgemeinen Haushalt. Zudem kritisiert der BDL die im Entwurf enthaltenen Gebühren für Verwaltungsakte des Luftfahrtbundesamts.

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Hintergrund: Teure Alternative zu Kerosin

SAF ist eine der wenigen verfügbaren Optionen, um den CO2-Ausstoß im Flugverkehr zu reduzieren. Neben biogenen Kraftstoffen wird auch an synthetischen Kraftstoffen geforscht, die mit Strom hergestellt werden. Die höheren Kosten für SAF belasten die Fluggesellschaften, die bereits unter steigenden Kerosinpreisen und Streiks leiden – wie zuletzt der Gewinneinbruch bei der Lufthansa zeigte.

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