Der deutsche Softwarekonzern SAP hat mit einer Reihe von Zusagen eine drohende EU-Strafe wegen möglicher Wettbewerbsverstöße bei Wartungs- und Supportdienstleistungen abgewendet. Die EU-Kommission gab am heutigen Donnerstag bekannt, dass sie die von SAP angebotenen Verpflichtungen angenommen hat. Damit wird das im September 2024 eröffnete Verfahren gegen das Unternehmen aus Walldorf in Baden-Württemberg ohne Geldbuße eingestellt. SAP hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen.
Hintergrund des Verfahrens
Die EU-Kommission hatte im September ein Verfahren gegen SAP eingeleitet, weil der Verdacht bestand, der Konzern könnte den Wettbewerb bei Wartungs- und Supportdienstleistungen für seine On-Premise-Software verzerren. SAP ist vor allem für seine ERP-Software bekannt, die Geschäftsfunktionen wie Finanzverwaltung, Personalwesen und Projektmanagement unterstützt. Die Software kann entweder vor Ort auf den Servern der Kunden (On-Premise) oder in der Cloud betrieben werden. Für den Betrieb bietet SAP Wartungs- und Supportdienstleistungen wie Updates und technische Unterstützung an.
In einer vorläufigen Bewertung hatte die Kommission dargelegt, dass SAP von seinen Kunden verlangte, die Software nur von SAP selbst warten zu lassen. Zudem mussten Kunden für alle SAP-Softwarelösungen dieselbe Art von Wartungs- und Supportleistungen zu denselben Preisbedingungen wählen. Dies könnte Kunden daran hindern, Dienstleistungen verschiedener Anbieter zu kombinieren, was für sie günstiger gewesen wäre. Außerdem kritisierte die Kommission, dass Kunden Wartungs- und Supportleistungen für ungenutzte Softwarelizenzen nicht kündigen konnten und bei einer Rückkehr zu SAP nach einer Auszeit Wiederaufnahmegebühren und Nachzahlungen leisten mussten.
Die Zusagen von SAP
Um diesen Bedenken zu begegnen, hat SAP nun verbindliche Zusagen gemacht. Das Unternehmen verpflichtet sich unter anderem, dass Kunden für verschiedene Teile der SAP-Landschaft unterschiedliche Anbieter von Wartungs- und Supportleistungen wählen können. Zudem wird in Verträgen klargestellt, wie lange die ursprüngliche Lizenzlaufzeit ist, während der Kunden ihre Supportverträge nicht kündigen können. SAP wird davon absehen, bei jedem zusätzlichen Lizenzkauf eine neue Laufzeit beginnen zu lassen.
Kunden können Lizenzen und die entsprechenden Wartungs- und Supportgebühren in bestimmten Fällen kündigen, etwa bei Insolvenz des Kunden, erheblichem Personalabbau oder wenn die Implementierung scheitert und SAP dafür verantwortlich ist. Für Kunden, die zu Wartung und Support durch SAP zurückkehren, werden keine Verwaltungsgebühren erhoben. Die aktualisierten Richtlinien gelten weltweit für bestehende und künftige Kunden der On-Premise-Produkte von SAP; Cloud-Angebote sind nicht betroffen.
Reaktionen und Bedeutung
EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera erklärte: „Die Software von SAP ist für Unternehmen in ganz Europa und weltweit von entscheidender Bedeutung. Marktbeherrschende Unternehmen auf digitalen Märkten und darüber hinaus sollten ihre Macht nicht missbrauchen, um Nutzer auf Kosten von Wahlfreiheit und Innovation an sich zu binden.“ Die Verpflichtungen seien auch als Warnung vor ähnlichen Praktiken auf den Cloud-Märkten zu verstehen.
SAP teilte mit: „Im konstruktiven Dialog mit der Europäischen Kommission hat SAP nun eine Reihe von Anpassungen zugesagt, die Flexibilität, Transparenz und Planbarkeit weiter verbessern sollen.“ Die EU-Kommission betonte, dass die Annahme der Zusagen keine Aussage darüber treffe, ob SAP gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen habe.
Dauer und Konsequenzen bei Verstößen
SAP muss die Zusagen nach Angaben der Behörde weltweit für zehn Jahre einhalten. Sollte SAP dagegen verstoßen, könnte die EU-Kommission eine Geldbuße von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen oder ein tägliches Zwangsgeld in Höhe von fünf Prozent des Tagesumsatzes für jeden Tag der Nichteinhaltung. Die Verpflichtungen sind rechtlich bindend und stellen eine Alternative zu einem förmlichen Kartellverfahren dar.



