Die CSU im bayerischen Landtag öffnet sich für ein Teilverbot des thüringischen AfD-Landesverbands. Bislang hatte die CSU-Spitze unter Parteichef Markus Söder ein Verbotsverfahren gegen die Gesamtpartei stets abgelehnt. Nun signalisiert die Fraktion jedoch Bewegung in dieser Frage.
Holetschek: Teilverbot nicht kategorisch ausschließen
Der Vorsitzende der CSU-Landtagsfraktion, Klaus Holetschek, erklärte, es komme darauf an, Probleme zu lösen und das Vertrauen der Menschen in die Politik zurückzugewinnen. Dieser Weg sei wesentlich effektiver als ein komplettes Parteiverbot. Dennoch müsse man Teile der AfD wie den Landesverband Thüringen genau beobachten, die Bedrohungslage im Blick behalten und ein Teilverbot nicht kategorisch ausschließen.
Bausback: Verbotsantrag auf Thüringer AfD begrenzen
Der CSU-Landtagsabgeordnete und frühere bayerische Justizminister Winfried Bausback argumentierte, ein Schwerpunkt extremistischer Äußerungen und Tendenzen in der AfD werde dem Thüringer AfD-Partei- und Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke zugeordnet. Deshalb sei ernsthaft zu überlegen, einen Verbotsantrag begrenzt auf diesen Landesverband vorzubereiten. Im Grundgesetz sei ein solcher Teilverbotsantrag zwar nicht ausdrücklich vorgesehen, doch das Bundesverfassungsgerichtsgesetz erlaube ein Verbot auch auf einen rechtlich oder organisatorisch selbstständigen Teil einer Partei zu beschränken.
Bausback betonte, aus seiner Sicht sei eine Beschränkung eines Verbotsantrags auf eine Teilorganisation möglich. Karlsruhe habe über diese Frage bislang noch nicht ausdrücklich entschieden. Bevor man jedoch ein rechtlich unsicheres Verbotsverfahren gegen die Gesamtpartei einleite, sei es eine zu erwägende Möglichkeit, einen entsprechend begrenzten Antrag einzureichen.
Juristische Einschätzungen gehen auseinander
Ein von Juristen und weiteren Experten für die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) erstelltes Gutachten war zu dem Schluss gekommen, dass ein AfD-Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht gute Erfolgschancen hätte. Die acht Autoren begründeten dies besonders mit Verstößen gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie.
Das Kölner Verwaltungsgericht hatte dagegen in einer Eilentscheidung im Februar festgestellt, es liege zwar eine hinreichende Gewissheit vor, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Jedoch werde die Partei dadurch nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht allerdings noch aus.
Die AfD hatte gegen die Einstufung der Bundespartei als gesichert rechtsextreme Bestrebung geklagt. Sie wird aktuell als Verdachtsfall vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet.



