Schadenersatz-Klagen nach Sparkassen-Einbruch: Anwalt zuversichtlich
Sparkassen-Einbruch: Anwalt sieht gute Chancen für Kläger

Kurz vor Beginn der ersten beiden Zivilprozesse nach dem spektakulären Einbruch in eine Sparkassenfiliale in Gelsenkirchen hat der Anwalt der klagenden Kunden Zuversicht geäußert. Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann erklärte vor dem Landgericht Essen, er gehe von einem gerechten Urteil aus. Die Klägerseite sei gut vorbereitet in den Prozessauftakt gegangen.

Kläger fordern hohe Entschädigungen

Eine 83-jährige Kundin, Rita M., verlangt Schadenersatz in Höhe von 391.000 Euro. Das Bargeld habe sich in ihrem Schließfach befunden, das bei dem Einbruch aufgebrochen worden sei. Sie sei sehr aufgeregt, aber hoffnungsvoll. Das Geld stamme aus dem Verkauf einer Eigentumswohnung. Der zweite Kläger, Joachim Alfred Wagner (63), fordert knapp 49.000 Euro. Ihm seien Schmuck, Erbstücke und seine Altersvorsorge in Gold gestohlen worden.

Vorwürfe gegen die Sparkasse

Die Kläger werfen dem Geldinstitut gravierende Sicherheitsversäumnisse vor, insbesondere im Schließfachraum. Die Sparkasse weist diese Vorwürfe strikt zurück. Nach Weihnachten 2025 waren Unbekannte über eine Tiefgarage in einen Archivraum gelangt und hatten von dort aus mit einem Spezialbohrer den Tresorraum geöffnet. Fast alle rund 3.100 Schließfächer wurden aufgebrochen. Der Gesamtschaden könnte sich auf eine dreistellige Millionenhöhe belaufen.

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Der Anwalt betonte, seine Mandanten seien zuversichtlich, Erfolg zu haben. Die Verhandlungen am Landgericht Essen werden mit Spannung erwartet.

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