Berliner Senat beschließt neue Regeln für die Nutzung von E-Scootern
Berliner Senat beschließt neue Regeln für E-Scooter

Der Berliner Senat hat am Dienstag neue Regeln für die Nutzung von E-Scootern beschlossen. Ab Juli 2024 müssen alle E-Scooter in der Hauptstadt mit einem Kennzeichen versehen sein. Zudem dürfen die Fahrzeuge dann nur noch auf Radwegen und nicht mehr auf Gehwegen fahren. Das gab der Senat nach seiner Sitzung bekannt.

Kennzeichenpflicht und Fahrverbot auf Gehwegen

Bislang waren E-Scooter in Berlin ohne Kennzeichen unterwegs, was die Verfolgung von Verstößen erschwerte. Die neue Regelung sieht vor, dass jedes E-Scooter-Modell ein amtliches Kennzeichen erhalten muss, ähnlich wie bei Fahrrädern mit Hilfsmotor. Die Kennzeichen werden von der Stadt ausgegeben und kosten 20 Euro pro Stück. Zudem wird die Nutzung von E-Scootern auf Gehwegen grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten nur für Stellen, wo kein Radweg vorhanden ist und die Straße zu gefährlich wäre – dann darf auf dem Gehweg mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.

Reaktionen aus der Politik

Berlins Verkehrssenatorin Bettina Jarasch (Grüne) zeigte sich zufrieden mit den neuen Regeln. "Die E-Scooter sind ein wichtiger Bestandteil der urbanen Mobilität, aber sie müssen sicher und geordnet genutzt werden. Mit der Kennzeichenpflicht und dem Fahrverbot auf Gehwegen schaffen wir klare Verhältnisse", sagte sie. Die Opposition kritisierte die Maßnahmen als unzureichend. Der verkehrspolitische Sprecher der CDU, Oliver Friederici, forderte ein generelles Verbot von E-Scootern in der Innenstadt: "Die Unfallzahlen steigen, und die Scooter werden oft rücksichtslos abgestellt. Das ist eine Zumutung für Fußgänger."

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Auswirkungen auf die Nutzer

Für die Nutzer von E-Scootern bedeuten die neuen Regeln vor allem mehr Bürokratie. Jeder, der einen E-Scooter besitzt, muss ein Kennzeichen beantragen und anbringen. Zudem müssen sie sich künftig genau überlegen, wo sie fahren – Gehwege sind tabu. Verstöße werden mit Bußgeldern von bis zu 100 Euro geahndet. Die Betreiber von Leih-E-Scootern, wie Lime und Tier, müssen ihre Flotten entsprechend umrüsten. Sie begrüßten die neuen Regeln grundsätzlich, warnten aber vor hohen Kosten. "Wir werden die Kennzeichen für unsere Scooter schnellstmöglich anbringen, aber die Umstellung kostet uns mehrere Millionen Euro", sagte ein Sprecher von Lime.

Statistische Unfallzahlen

Die neuen Regeln sind auch eine Reaktion auf steigende Unfallzahlen. Laut der Berliner Polizei gab es im Jahr 2023 insgesamt 1.234 Unfälle mit E-Scootern, 15 Prozent mehr als im Vorjahr. Dabei wurden 456 Personen verletzt, drei davon schwer. Die meisten Unfälle ereigneten sich auf Gehwegen oder an Kreuzungen. Der Senat erhofft sich durch die neuen Regeln eine Reduzierung der Unfälle um mindestens 20 Prozent.

Weitere Maßnahmen geplant

Der Senat kündigte an, die Entwicklung der Unfallzahlen genau zu beobachten. Sollte die Zahl der Unfälle nicht signifikant sinken, seien weitere Maßnahmen möglich, wie etwa eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 15 km/h oder eine Helmpflicht. Auch die Einführung von Parkzonen für E-Scooter wird diskutiert. Die neuen Regeln treten am 1. Juli 2024 in Kraft. Die Kennzeichen können ab dem 1. Mai 2024 beantragt werden.

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