Corona-Masken: Textilfirma verlangt halbe Milliarde vom Bund
Corona-Masken: Textilfirma fordert halbe Milliarde vom Bund

Corona ist Geschichte, doch die finanziellen Folgen beschäftigen weiterhin die Gerichte. Ein Textilhändler fordert vor dem Landgericht Bonn fast eine halbe Milliarde Euro vom Bund. Im Kern geht es um die Frage, ob eine Vereinbarung aus dem März 2020 als Kaufvertrag zu werten ist – und um die Rolle von Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn.

Hintergrund des Rechtsstreits

Der Hamburger Textilhändler Pure Fashion Agency beruft sich auf Telefonate und E-Mails mit dem damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sowie mit Beamten seines Ministeriums. Das Unternehmen fordert 287 Millionen Euro zuzüglich Zinsen, was sich nach Angaben der Klägerin auf insgesamt 464 Millionen Euro summiert. Das Bundesgesundheitsministerium hingegen bestreitet, dass ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen sei.

Verhandlung vor dem Landgericht Bonn

Am Mittwoch um 12 Uhr findet eine mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Bonn statt (Aktenzeichen 1 O 213/25). Ein Urteil wird in den kommenden Wochen erwartet. Der Fall ist einer von zahlreichen Rechtsstreitigkeiten rund um Maskeneinkäufe, die das Ministerium kurz nach Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 auf den Weg brachte.

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Die Kommunikation zwischen Spahn und dem Textilhändler

Bundesminister Spahn bat den Textilhändler Matthias Timm am 8. März 2020 telefonisch um Hilfe. In den folgenden E-Mails, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen, trieb Spahn das Geschäft voran. „Er wolle das ‚heute rechtlich verbindlich [...] einlocken, damit die Masken bei uns in D (Deutschland) landen‘“, schrieb Spahn am 9. März. Später ergänzte er: „Jetzt will ich erst mal rechtlich verbindlich das Zeug ;-)“. Transportfragen sollten später geklärt werden. „So, bin jetzt vorerst raus hier, praktischen Rest mit meinen Leuten klären.“

Die Position des Ministeriums

Das Ministerium argumentiert, dass Pure Fashion nicht seriös sei und eine „mangelnde Bonität“ aufweise. Diese Begründung ist bemerkenswert, da das Ministerium später dennoch Schutzausrüstung bei Pure Fashion kaufte. „Das macht keinen Sinn und zeigt, dass das eine vorgeschobene Begründung ist, über die man unsere Mandantin noch dazu nie informierte“, kritisiert Pure-Fashion-Anwalt Dennis Geissler.

Vergleichsangebot und Zinslast

Geissler moniert zudem die mangelnde Kommunikation des Ministeriums. Bereits vor einem Jahr habe er ein Vergleichsangebot über 175 Millionen Euro unterbreitet, aber nie eine Antwort erhalten. „Seither tickt die Uhr immer weiter, jeden Tag kommen rund 80.000 Euro an Vollzugszinsen hinzu.“ Man sei weiterhin vergleichsbereit.

Rolle einer Schweizer Firma mit CSU-Kontakten

Eine Schweizer Firma erhielt hingegen einen großen Auftrag, obwohl ihr Angebot teurer war als das von Pure Fashion. Die Tochter eines früheren CSU-Politikers fungierte als Vermittlerin. Über CSU-Kanäle landete das Angebot der Schweizer Firma direkt bei Spahn, wie aus dem Maskenaffäre-Bericht von Sonderermittlerin Margaretha Sudhof (SPD) von 2025 hervorgeht. „Dass Herr Spahn von dem ersten, großen Auftrag an Pure Fashion offenbar plötzlich nichts mehr wissen wollte, könnte dafür sprechen, dass jemandem ein Gefallen getan werden sollte“, sagt Anwalt Geissler.

Spahns Reaktion

Spahn ist inzwischen Fraktionschef der CDU/CSU im Bundestag. Ein Fraktionssprecher weist die Vorwürfe zurück: Spahn weise „spekulative Unterstellungen“ zurück. „In der Pandemie ging es Herrn Spahn stets und einzig darum, in Unkenntnis des weiteren Pandemieverlaufs ausreichend Schutzausrüstung zu beschaffen.“

Ausblick auf weitere Verfahren

Verschiedene Gerichte haben bereits anderen Masken-Klägern Recht gegeben, die Corona-Schutzausstattung beschafft hatten. Der Bund muss sich daher auf hohe Zahlungen einstellen. Der Fall vor dem Bonner Landgericht ist jedoch anders gelagert: Hier steht die Frage im Mittelpunkt, ob überhaupt ein Kaufvertrag zustande kam.

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