Depot-Vollmacht: Nur drei Dokumente sichern den Zugriff auf Ihr Vermögen
Depot-Vollmacht: Drei Dokumente für den Zugriff auf Ihr Vermögen

Wer stirbt oder durch Krankheit handlungsunfähig wird, hinterlässt Angehörigen nicht nur emotionalen Schmerz, sondern auch praktische Probleme. Gerade bei Wertpapierdepots kann es schnell zu bürokratischen Schwierigkeiten kommen. Selbst eine notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht garantiert nicht den Zugriff auf ein Depot. Laut einer Auswertung des Geldratgebers Finanztip akzeptieren nur zehn von 19 untersuchten digitalen Depotanbietern eine allgemeine Vorsorgevollmacht. Einige verlangen zusätzlich eine amtliche Beglaubigung, andere bestehen darauf, dass das Dokument bei jedem einzelnen Auftrag erneut vorgelegt wird. Das kann im Ernstfall zu erheblichen Verzögerungen führen.

Eigene Vollmacht für jedes Depot schützt vor Lücken

Um Probleme zu vermeiden, raten die Finanztip-Experten zu einer zusätzlichen Vollmacht für das Depot. 16 der 19 untersuchten Depotanbieter stellen dafür ein eigenes Formular bereit. Der Vorteil: Eine Vollmacht, die die Bank selbst zur Verfügung stellt, wird auch von ihr akzeptiert. Der oder die Bevollmächtigte sollte bestenfalls dieselbe Vertrauensperson sein, die in der Vorsorgevollmacht genannt wird. Denn wichtig ist zu verstehen: Die depotspezifische Vollmacht gilt in der Regel sowohl zu Lebzeiten als auch über den Tod hinaus.

Außerdem wichtig: Der Bevollmächtigte kann die Vollmacht gegenüber der Bank jederzeit ausüben – auch dann, wenn kein Notfall eingetreten ist. Innerhalb der Vorsorgevollmacht können Verbraucher aber festlegen, dass die Vertrauensperson sie nur in bestimmten Situationen nutzen darf. „Eine allgemeine Vorsorgevollmacht reicht im Notfall oft nicht, um Zugang zum Depot eines Angehörigen zu erhalten“, erklärt Timo Halbe, Finanztip-Experte für Bank und Börse.

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Depot-Vollmacht für Verwandte: Anbieter haben oft eigene Regeln

Die Untersuchung von Finanztip zeigt, dass sich die Vollmachtsregeln im Detail oft unterscheiden. Häufig muss die Vollmacht per Post eingereicht werden, bei manchen Anbietern geht es aber auch über das Online-Banking. Hinzu kommt, dass sich Bevollmächtigte in vielen Fällen zusätzlich identifizieren müssen, zum Beispiel per Video-Identifikation. Und auch die Ausübung der Vollmacht unterscheidet sich je nach Anbieter: Manche ermöglichen es Bevollmächtigten, über einen eigenen Online-Zugang tätig zu werden. Bei anderen ist dagegen ein Anruf beim Kundendienst erforderlich. Bei einigen Anbietern müssen sie sich sogar für jeden einzelnen Auftrag schriftlich an die Depotbank wenden. Verbraucher sollten sich daher bei ihrem Anbieter über die genauen Konditionen informieren und diese mit dem Bevollmächtigten besprechen.

Trade Republic, Scalable & Co.: Besonderheiten bei Neobrokern beachten

Die Finanztip-Untersuchung zeigt außerdem, dass die Vollmacht vor allem bei sogenannten Neobrokern kompliziert ist. Neobroker sind digitale Depotanbieter, die den Handel mit Wertpapieren besonders günstig anbieten. Nutzer führen ihr Depot vor allem per App auf dem Smartphone. Beim bekanntesten deutschen Neobroker Trade Republic gibt es sogar gar keine Möglichkeit, eine Depotvollmacht einzurichten. Einer der größten Mitbewerber, Scalable Capital, bietet nur eine Vollmacht an, die erst nach dem Tod gilt. Sie kann also nicht genutzt werden, wenn der Vollmachtgeber noch lebt, aber handlungsunfähig ist. Hinzu kommt, dass bei manchen Anbietern das eigentliche Depot gar nicht beim Neobroker selbst liegt. In diesen Fällen muss die Vollmacht nicht an den Neobroker, sondern direkt an die verwaltende Bank gesendet werden. Diese ist dann auch Ansprechpartner, wenn der Bevollmächtigte seine Vollmacht ausüben will. An welche Depotbank sich Nutzer wenden müssen, erfahren sie beim jeweiligen Neobroker.

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Vollmacht für Depot: Auch Verheiratete betroffen

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass Eheleute im Notfall automatisch füreinander handeln können. Das ist rechtlich nicht der Fall. Bei einem Einzeldepot – also einem Depot, das nur auf eine Person läuft – ist eine ausdrückliche Depotvollmacht immer nötig, unabhängig vom Familienstand. Wer kein Formular ausgefüllt hat, riskiert, dass der Ehepartner im schlimmsten Fall nicht auf gemeinsame Aktien oder ETFs zugreifen kann. Der Geldratgeber Finanztip empfiehlt, die Depotvollmacht als festen Bestandteil der persönlichen Vorsorgedokumente zu betrachten – neben Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Liegt das Girokonto bei einer anderen Bank, ist es sinnvoll, auch dort eine Vollmacht einzurichten. Diese drei Dokumente zusammen bilden eine verlässliche Grundlage dafür, dass im Ernstfall jemand handlungsfähig ist – ohne zeitaufwendige Behördengänge oder juristische Auseinandersetzungen.

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