Dienstwagen nach Kündigung: Das müssen Arbeitnehmer wissen
Dienstwagen nach Kündigung: Das müssen Sie wissen

Wer gekündigt wird, stellt sich oft die Frage, ob nun auch der Dienstwagen abgegeben werden muss. Doch diese Frage ist nicht leicht zu beantworten. Auf diese Vertragsdetails kommt es an.

Der Dienstwagen als Gehaltsbestandteil

Ein Dienstwagen, der auch privat genutzt werden darf, gilt arbeitsrechtlich als Teil des Gehalts. Der geldwerte Vorteil muss versteuert werden. Grundsätzlich darf der Arbeitnehmer das Auto daher weiterfahren, bis das Arbeitsverhältnis endet. Allerdings läuft es in der Praxis selten so einfach und nur, wenn keine abweichenden Regelungen bestehen.

Die Car Policy als entscheidendes Dokument

Die Leitlinie gibt der Dienstwagenüberlassungsvertrag vor, der häufig Teil der Car Policy ist. Damit regeln Unternehmen, wer einen Firmenwagen nutzen darf, welche Pflichten gelten und unter welchen Voraussetzungen der Wagen zurückgegeben werden muss. Oft ist dort festgelegt, dass der Wagen bei Kündigung sofort zurückzugeben ist, auch wenn das Arbeitsverhältnis noch läuft.

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Praxisfall: Kündigung wegen wirtschaftlicher Schieflage

Neun Jahre hat Max Neundorfer (Name geändert) als Verkäufer im Außendienst gearbeitet. Er hat sich hochgearbeitet zum Teamleiter, mit passendem Dienstwagen, den er auch privat nutzen darf. Ein Mittelklasse-Kombi, gut ausgestattet und groß genug für Familienurlaub. Dann die Kündigung, weil das Unternehmen in wirtschaftliche Schieflage geraten ist. Der Wagen steht noch vor der Tür. Aber wie lange noch?

In solchen Fällen kommt es auf die genauen vertraglichen Regelungen an. Fehlt eine spezielle Klausel zur Rückgabe bei Kündigung, darf der Arbeitnehmer den Wagen in der Regel bis zum letzten Arbeitstag nutzen. Enthält der Vertrag jedoch eine sofortige Rückgabepflicht, muss das Auto auch während der Kündigungsfrist zurückgegeben werden.

Was Arbeitnehmer beachten sollten

  • Prüfen Sie Ihren Dienstwagenüberlassungsvertrag genau auf Rückgabeklauseln.
  • Bei Unsicherheit: Fragen Sie Ihren Arbeitgeber oder einen Rechtsanwalt.
  • Beachten Sie, dass bei Privatnutzung der geldwerte Vorteil bis zur Rückgabe versteuert werden muss.
  • Bei sofortiger Rückgabe kann unter Umständen eine Abfindung oder Nutzungsausfallentschädigung verhandelt werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Frage, ob der Dienstwagen nach Kündigung weiter genutzt werden darf, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen ab. Im Zweifel sollten Arbeitnehmer rechtlichen Rat einholen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

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