EU-Fluggastrechte: Einigung erzielt – eine Regelung könnte Reisende benachteiligen
Es ist ein bedeutender Erfolg: Die europäischen Fluggastrechte bleiben erhalten und werden nicht beschnitten. Am vergangenen Freitag einigten sich die Verkehrsminister der EU auf einen Kompromiss (BILD berichtete). Allerdings steht die Zustimmung des Rates und des Parlaments noch aus, sodass mit einem Inkrafttreten frühestens 2027 zu rechnen ist. BILD hat das Kompromiss-Papier sowie aktuelle Stellungnahmen genau unter die Lupe genommen. Es gibt nur eine wesentliche Verschlechterung – die es jedoch in sich hat.
Im Kern geht es um eine Formulierung in einer aktuellen EU-Mitteilung: Bietet die Fluggesellschaft innerhalb von drei Stunden nach der Störung keine angemessene Ersatzbeförderung an, darf der Passagier selbst eine Alternative buchen und anschließend die Erstattung verlangen – begrenzt auf maximal 400 Prozent des ursprünglichen Ticketpreises.
Das klingt zunächst positiv: Angenommen, Ihr ursprüngliches Ticket kostete 200 Euro. Der Flug wird annulliert. Die Airline bietet Ihnen innerhalb von drei Stunden keine brauchbare Ersatzverbindung an. Dann könnten Sie selbst eine Alternative buchen – ausdrücklich auch bei anderen Fluggesellschaften – und erhalten bis zu 800 Euro erstattet.
Was aber, wenn der früh gebuchte Flug nur 30 oder 40 Euro gekostet hat? Mit solchen Preisen wirbt etwa Ryanair regelmäßig, auch Eurowings hat mitunter solche Startpreise. Hier stehen Urlauber schlecht da, denn ein kurzfristiger Ersatzflug für 120 bis 160 Euro (also das Vierfache) ist kurzfristig kaum zu bekommen. Betroffene müssten also draufzahlen – eine deutliche Verschlechterung, denn einen derartigen Flugpreisdeckel gab es bisher nicht.
Trotz dieser einen Einschränkung enthält der EU-Kompromiss viele positive Neuerungen:
Stärkung der Passagierrechte
Entschädigungen sollen einfacher und schneller beantragt werden können. Airlines müssen Fluggäste aktiver über ihre Rechte informieren und Anträge binnen 30 Tagen bearbeiten.
Bei Annullierungen oder verweigerter Beförderung sollen Airlines schneller eine Ersatzbeförderung anbieten müssen – einen Flug drei Tage später mit derselben Airline müssen Sie nicht akzeptieren.
Neu ist auch ein stärkerer Schutz gegen sogenannte No-show-Klauseln (wenn Sie einen Flug nicht antreten): Airlines sollen Passagieren nicht mehr automatisch den Rückflug streichen dürfen, nur weil sie den Hinflug nicht genutzt haben.
Außergewöhnliche Umstände werden klarer definiert. Für Passagiere ist das positiv, weil Airlines künftig genauer begründen müssen, warum sie keine Entschädigung zahlen. Die Beweislast bleibt bei der Fluglinie. Das könnte Streitfälle reduzieren und verhindern, dass sich Gesellschaften zu pauschal auf „außergewöhnliche Umstände“ berufen.
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