EU einigt sich auf Reform der Fluggastrechte
Nach jahrelangen Verhandlungen über die Fluggastrechte in der Europäischen Union steht fest: Die bisherigen Entschädigungszahlungen bei Verspätungen bleiben bestehen. Reisende haben weiterhin ab drei Stunden Verspätung unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Geld. Vertreter des Europaparlaments und der EU-Staaten haben sich jedoch auf einige Änderungen verständigt.
Verbesserungen für Verbraucher
Fluganbieter müssen künftig standardmäßig den Preis mit Handgepäck anzeigen. Dies soll Verbrauchern den Preisvergleich erleichtern, wie ein hochrangiger EU-Diplomat erklärte. Der deutsche Europaabgeordnete Jan-Christoph Oetjen (FDP) betonte: „Das ändert nichts daran, dass Airlines günstige Tickets anbieten können.“ Für Verbraucher sei jedoch klar, dass keine weiteren Kosten für Handgepäck hinzukommen.
Musiker sollen ihre Instrumente künftig an Bord mitnehmen dürfen. Ursprünglich wollten die EU-Abgeordneten auch festlegen, dass Fluggäste immer ohne zusätzliche Kosten ein kleines Handgepäckstück mit an Bord nehmen dürfen – dies setzten sie jedoch nicht durch.
Neue Regeln für Gebühren und Informationen
Kinder dürfen im Flugzeug neben ihren Eltern sitzen, ohne dass eine Gebühr für die Sitzplatzreservierung anfällt. Gleiches gilt für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Fluggesellschaften müssen zudem Schreibfehler in Namen auf Tickets kostenlos korrigieren.
Bei Problemen muss die Airline Passagiere innerhalb von 96 Stunden schriftlich über ihre Rechte informieren und erklären, wie sie diese geltend machen können. Zudem werden klare Fristen festgelegt, bis wann die Airline reagieren muss.
Die Regeln gelten für Flüge von EU-Fluggesellschaften sowie für außereuropäische Unternehmen, deren Maschinen in der EU starten.
Entschädigung bei Verspätungen bleibt gleich
Über die Regeln für Verspätungen wurde lange gestritten. Die Staaten wollten ursprünglich, dass Passagiere erst ab vier Stunden Verspätung eine geringere Entschädigung erhalten. Nach der Einigung bleiben die Bedingungen jedoch im Wesentlichen gleich: Reisende haben Anspruch auf 250 Euro bei Flügen bis 1.500 Kilometer, 400 Euro bei bis zu 3.500 Kilometern und 600 Euro bei längeren Strecken. Voraussetzung ist, dass die Airline die Verspätung zu verschulden hat.
Reaktionen aus Deutschland
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) begrüßte die Einigung. Deutschland habe sich stets für eine Balance zwischen Verbraucherschutz und wirtschaftlichen Erfordernissen eingesetzt. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zeigte sich zufrieden und betonte, die Höhe der Entschädigung sei ein wichtiger Verhandlungserfolg.
Europaabgeordnete lobten die Einigung. Jens Gieseke (CDU) sprach von einer „klaren Absage an den Versuch einiger Mitgliedstaaten, Passagierrechte abzubauen“. Jan-Christoph Oetjen (FDP) hob die Verbesserungen für Familien und mobilitätseingeschränkte Passagiere hervor.
Weiteres Vorgehen
Die Vertreter der EU-Abgeordneten werden voraussichtlich am Montag der Reform zustimmen. Die Einigung muss noch vom Rat der Mitgliedstaaten und dem Plenum des Europaparlaments bestätigt werden, was als Formalie gilt. Nach Inkrafttreten haben Fluggesellschaften zwölf Monate Zeit, die neuen Regeln umzusetzen.



