Grillen in Deutschland: Wo ist es erlaubt und was gilt es zu beachten?
Grillen in Deutschland: Wo ist es erlaubt?

Wenn am Wochenende die Sonne scheint und die Temperaturen steigen, holen viele den Grill hervor. Doch nicht überall ist das Grillen erlaubt. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Ort und Bundesland. Dieser Artikel gibt einen Überblick, wo Grillen offiziell gestattet ist und welche Verbote zu beachten sind.

Grillen auf dem Balkon und im Hof: Was Mieter wissen müssen

Grundsätzlich ist Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse gesetzlich nicht verboten – auch nicht mit einem Holzkohlegrill. Allerdings sollten Mieter unbedingt ihren Mietvertrag prüfen. Viele Vermieter schließen Kohlegrills explizit aus, vor allem wegen der Rauchentwicklung. Der Qualm darf nicht in die Nachbarwohnung ziehen, da dies als übermäßige Belästigung gilt und mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Eine sichere Alternative ist der Elektrogrill.

Wie häufig Mieter grillen dürfen, regeln Städte und Landkreise unterschiedlich. Manche Gemeinden legen eine monatliche Obergrenze fest oder verlangen, dass Nachbarn 48 Stunden vorher informiert werden. Verstöße gegen ein Grillverbot im Mietvertrag können eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung zur Folge haben.

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Offenes Feuer im Garten: Genehmigung erforderlich?

Ein offenes Feuer im Garten benötigt in der Regel eine Genehmigung der Gemeinde oder Stadtverwaltung. Eine bundesweite gesetzliche Regelung gibt es nicht. Feuerschalen oder Feuerkörbe sind jedoch meist erlaubt, solange sie einen Durchmesser von einem Meter nicht überschreiten. Bei größeren Feuerschalen kann eine Genehmigung erforderlich sein.

Grillen in der Natur: Diese Regeln gelten

In der freien Natur gibt es nur wenige Plätze, an denen ein offenes Lagerfeuer erlaubt ist. Feuerschalen und Grills werden etwas lockerer gehandhabt, aber die Regelungen variieren je nach Ort. Sicher ist, wer sich an ausgewiesene Grillplätze hält oder bei der Gemeinde nachfragt. Grundsätzlich verboten ist offenes Feuer in Naturschutzgebieten, Nationalparks, auf öffentlichen Plätzen und landwirtschaftlich genutzten Flächen. Auch auf fremden Privatgrundstücken ist Grillen ohne Erlaubnis untersagt.

Grillen im Wald: Ordnungswidrigkeit mit hohen Strafen

Revierförster und ehemaliger Bundesvorsitzender des Bund Deutscher Forstleute (BDF) Ulrich Dohle erklärt: „Offenes Feuer ist im Wald ganzjährig verboten. In einigen Gebieten gibt es offizielle Grillplätze, doch wegen der latenten Waldbrandgefahr muss man sich meistens bei der Forstverwaltung eine Genehmigung holen.“ Auch das Rauchen ist im Wald weitgehend untersagt: in fast ganz Ostdeutschland das ganze Jahr, in den anderen Bundesländern mindestens von April bis Oktober. Wer verbotenerweise Feuer macht, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann.

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