Bundesverwaltungsgericht: Händler müssen für Recycling stabiler Plastiktüten zahlen
Händler müssen für Recycling stabiler Plastiktüten zahlen

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 23. Juli 2026 entschieden, dass Supermärkte und andere Händler für das Recycling stabiler Kunststofftaschen aufkommen müssen. Die sogenannten „Permanenttragetaschen“ seien Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes und daher systembeteiligungspflichtig, urteilte der 10. Senat. Damit wiesen die Richter die Revision der Supermarktkette Rewe zurück, die gegen eine entsprechende Einstufung der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) geklagt hatte.

Streitwert von 2,333 Millionen Euro

Der Streitwert des Verfahrens lag bei 2.333.333 Euro – ein ungewöhnlich hoher Betrag. Die Vorsitzende Richterin erläuterte, dass diese Summe den jährlichen Kosten entspreche, die Rewe an das Recyclingsystem zahlen müsste, wenn die Taschen als Verpackungen eingestuft werden. Rewe hatte argumentiert, die dickeren Plastiktüten seien keine Verpackungen, sondern eine eigenständige Ware. Kunden kauften sie für verschiedene Zwecke, etwa um Sport- oder Badesachen zu transportieren. „Das, was wir hier an Produkt haben, kann man nicht über einen Kamm scheren mit einer dünnwandigen Plastiktüte oder einer Papiertüte“, sagte der Rewe-Anwalt in der mündlichen Verhandlung.

Richter: Keine alternative Sporttasche

Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Es betrachtet die robusten Taschen als sogenannte Serviceverpackungen, die gekauft werden, um mit Waren befüllt zu werden. Rechtlich spiele es keine Rolle, aus welchem Material sie bestehen oder ob Kunden für sie zahlen müssen. Auch eine längere Haltbarkeit spreche nicht gegen die Verpackungseigenschaft, da sich aus dem zugrundeliegenden Europarecht keine gegenteiligen Hinweise ergäben. Die ZSVR begrüßte das Urteil: „Das Urteil ist ein wichtiger Meilenstein im Sinne des Umweltschutzes“, teilte die Behörde mit. Im Jahr 2023 seien rund 99 Millionen dickwandige Kunststofftaschen in Verkehr gebracht worden. „Das beschreibt die Dimension des Problems. Früher oder später werden diese Taschen zu Abfall.“

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Auswirkungen auf verschiedene Branchen

Das Urteil betrifft nicht nur Supermärkte, sondern auch Möbelhäuser, Gartencenter und Drogeriemärkte. Rewe hatte bereits in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Köln verloren. Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Rechtsweg abgeschlossen. Händler müssen nun für die Entsorgung und das Recycling der stabilen Plastiktüten zahlen, was jährlich hohe Kosten verursachen kann.

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